Die Stromversorgung gehöre zu den empfindlichsten Infrastrukturen und sei für das Funktionieren der Wirtschaft zentral, begründet die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU ihre Vorstösse. Sie will die Mitsprache des Parlaments in dieser zentralen Frage mit drei Änderungen im Energiegesetz sichern.
- Forderung 1: Kraftwerke sollen in Schweizer Hand bleiben. Dafür sollen die Vertreter des Kantons Zürich in den Stromunternehmen sorgen, an denen der Kanton beteiligt ist. Im Visier hat die Kommission damit vor allem den Energieriesen Axpo. Der Kanton Zürich und die EKZ halten zusammen 40 Prozent des Aktienkapitals der Axpo.
- Forderung 2: Das Stromnetz soll Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Auch hier handle es sich um eine kritische Infrastruktur. Der Kanton Zürich müsse auch hier dafür sorgen, dass diese weder ganz noch teilweise an ausländische Investoren verkauft werden kann.
- Forderung 3: Verträge mit Stromunternehmen und der Kauf oder Verkauf von Anteilen an diesen müssen vom Kantonsrat genehmigt werden. Die Regierung soll einen neuen Vertrag mit der Axpo nicht allein abschliessen können.
Die Forderungen der KEVU fanden die Zustimmung der meisten Parteien. Das Parlament unterstützt sie mit grosser Mehrheit, nur die FDP machte nicht mit. Bei Verkäufen solle der angebotene Preis entscheidend sein und nicht die Nationalität des Käufers, begründete die FDP ihre Haltung.
Nun muss sich eine Sachkommission des Kantonsrates mit den Vorstösse befassen. Auch die Regierung kann sich dazu noch äussern. Dann muss das Parlament definitiv darüber befinden.