Das Strafgericht verurteilte im August 2012 einen Roma aus Frankreich wegen Einbrüchen zu zwei Jahren unbedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte nur eine bedingte Strafe gefordert. Im Unterschied zur Anklage beurteilte das Gericht die Straftaten als bandenmässiges Vorgehen, da der Angeklagte mit einer Komplizin zusammen gearbeitet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch an ihrer Sicht der Dinge fest und akzeptierte das Urteil nicht. Sie entschloss sich zu dem aussergewöhnlichen Schritt, ein Urteil anzufechten, weil es ihr zu streng erschien. Auch der Basler Strafrechtler und ehemalige Gerichts-Präsident Peter Albrecht kann sich nicht an einen ähnlichen Fall erinnern.