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Basel Baselland Aussergewöhnlicher Prozess am Kantonsgericht

Das Kantonsgericht Baselland muss sich in zweiter Instanz mit einem Fall beschäftigen, der weniger wegen des Tatbestandes, als vielmehr wegen seiner Geschichte speziell ist: Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil des Strafgerichts angefochten, weil es ihr zu streng war.

Das Strafgericht verurteilte im August 2012 einen Roma aus Frankreich wegen Einbrüchen zu zwei Jahren unbedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte nur eine bedingte Strafe gefordert. Im Unterschied zur Anklage beurteilte das Gericht die Straftaten als bandenmässiges Vorgehen, da der Angeklagte mit einer Komplizin zusammen gearbeitet hatte.

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Aussergewöhnlicher Appellationsprozess in Liestal (Marlène Sandrin, 26.2.2013)
01:47 min
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Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch an ihrer Sicht der Dinge fest und akzeptierte das Urteil nicht. Sie entschloss sich zu dem aussergewöhnlichen Schritt, ein Urteil anzufechten, weil es ihr zu streng erschien. Auch der Basler Strafrechtler und ehemalige Gerichts-Präsident Peter Albrecht kann sich nicht an einen ähnlichen Fall erinnern.

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