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Hammer in einem Gerichtssaal
Legende: Die GPK hat Honorare von Pflichtverteidigern zu den externen Beratungsmandaten gezählt. Colourbox

Basel Baselland Baselbieter GPK-Bericht kommt unter Druck

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Baselbieter Landrats hat in ihrem Bericht zum Thema Beratungsdienstleistungen aufgeführt, dass die Gerichte Beratungsleistungen in der Höhe von 6 Millionen Franken erbracht hätten. Dies sei ein Missverständnis, stellen die Gerichte richtig.

Im Bericht der GPK steht, dass die Gerichte 11 Prozent der Beratungsleistungen, die für den Kanton erbracht werden, beanspruchen würden. Dies würde 6 Millionen Franken entsprechen. «Die Geschäftsleitung der Gerichte nimmt von dieser Zahl mit grossem Erstaunen Kenntnis», schreiben die Gerichte am Dienstag in einer Mitteilung. Es müsse sich dabei um ein Missverständnis handeln.

Die Verfassung verpflichtet uns zu diesen Leistungen.
Autor: Andreas Brunner Kantonsgerichtspräsident BL

Die GPK habe vermutlich auch jene Honorare mit eingerechnet, die für die amtliche Verteidigung, Dolmetscherdienste oder für die unentgeltliche Rechtspflege verbucht wurden. Dies seien jedoch gebundene Ausgaben, die unabdingbar seien: «Die Verfassung verpflichtet uns dazu», sagt der Baselbieter Kantonsgerichtspräsident, Andreas Brunner. Aus rechtsstaatlichen Gründen dürfen diese auch nicht durch eigenes Personal erbracht werden.

Einmaliger Fehler

Externe Beratungsaufträge, über welche die Gerichte tatsächlich frei bestimmen können, belaufen sich im Schnitt jährlich auf gut 15'000 Franken. Damit ist diese Zahl massiv viel kleiner als die im GPK-Bericht angegeben 6 Millionen Franken.

Das ist eine Nebelpetarde und ein Nebenschauplatz.
Autor: Hanspeter Weibel (SVP) GPK-Präsident

Mit diesen falschen Zahlen nimmt die Glaubwürdigkeit des gesamten Berichts Schaden. Es kommt der Verdacht auf, dass die GPK auch bei anderen Zahlen übertrieben oder sich verrechnet hat. Auch die Regierung hat sich umgehend gegen den Bericht gewehrt und der GPK vorgeworfen, zu pauschal zu urteilen. GPK-Präsident Hanspeter Weibel (SVP) wehrt sich gegen diesen Vorwurf: «Das ist eine Nebelpetarde und ein Nebenschauplatz.» Die Zahl der angeblichen Honorare der Gerichte sei zwar falsch, es handle sich aber um einen einmaligen Fehler. Dieser sei wegen missverständlicher Bezeichnung der Konti entstanden, so der GPK-Präsident.

Transparenz schaffen

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Hanspeter Weibel hält an der Anschuldigung fest, dass die Baselbieter Verwaltung das Gesetz bei der Vergabe von Beratungshonoraren teilweise systematisch umgangen habe. Der GPK-Präsident geht jetzt in die Offensive und veröffentlicht den Finanzkontroll-Bericht, auf welchem der GPK-Bericht beruht: «Wir wollen damit zeigen, dass die Zahlen im Bericht richtig sind.» Auch die Politik wird das Dokument unter die Lupe nehmen: Der Landrat diskutiert den Bericht der GPK in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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