Konkret geht es um etwa 3000 Fälle jährlich: Um Verkehrsdelikte, bei denen der Sachverhalt klar ist und die keine grossen Untersuchungen nach sich ziehen.
Als Beispiel nennt der Mediensprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft Thomas Lyssy ein Autofahrer, der ein anderes Auto überholt und dabei eine durchzogene Linie überfährt. Um die drei Staatsanwälte der Hauptabteilung Verkehr zu entlasten, haben sich im Baselbiet bisher Untersuchungsbeamte hinter diese Arbeit gesetzt, so Lyssy. Nun sagt das Bundesgericht aber, dass dazu die gesetzliche Grundlage fehle.
Neu müssen sich deshalb die Staatsanwälte selbst und nicht nur deren Mitarbeiter um solche Fälle kümmern. «Die kurzfristige Konsequenz davon ist erhebliche Mehrarbeit für die Staatsanwälte. Und weil nichts anderes liegen bleiben darf, müssen diese wohl Überstunden leisten», sagt Lyssy.
Lange wird dieser Zustand aber kaum anhalten. Die Baselbieter Regierung arbeitet nämlich schon seit längerem daran, eine gesetzliche Grundlage für das pragmatische Handeln der Staatsanwaltschaft zu erarbeiten. Und wenn diese Gesetzesgrundlage geschaffen ist, dann darf die Staatsanwaltschaft die Fälle wieder so bearbeiten wie bis jetzt - von Mitarbeitern, und nicht zwingend von den Staatsanwälten selbst.