Mit dem Urteil liegt das Basler Strafgericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese forderte für Weber eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten. Weber muss nun 360 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, 20 Stunden werden ihm abgezogen, weil er in Untersuchungshaft sass.
Weber hat bei den letzten kantonalen Wahlen im 2012 zwei Frauen dazu gedrängt, seinen Wahlzettel einzusenden. Dieser Vorgang wertete der Richter zwar nicht als Nötigung, aber als Wahlfälschung. Weber habe vor den Wahlen «ein Spiel an der Grenze des Erlaubten» betrieben, so der Richter. In diesen beiden Fällen habe er die Grenze überschritten.
Weber darf im Grossen Rat bleiben
Der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri zeigte sich nach dem Urteil zufrieden, auch wenn das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft blieb. «Wichtig ist, dass das Gericht eine unbedingte Strafe ausgesprochen hat», so Fabbri. Weber sei ein Wiederholungstäter und habe keine Reue gezeigt. Er habe hilflose Frauen unter Druck gesetzt, um seinen Wahlerfolg zu erzielen. Nicht einverstanden ist der Anwalt Webers. Er hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Auf die politische Laufbahn von Eric Weber hat das Urteil keinen Einfluss. Auch wegen Wahldelikten verurteilte Straftäter können ein politisches Amt ohne Einschränkung ausüben. Dies, nachdem der entsprechende Artikel bei der letzten Revision aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde.
(Regionaljournal Basel 17.30 Uhr)