Bis anhin konnten deutsche Handwerker mit Jahresbewilligungen in Basel ihrer Arbeit nachgehen. Dabei wurden aber das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Entsendegesetzgebung nicht richtig angewandt.
90-Tage-Regel
Mitte Jahr wurde das Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit auf den Fehler aufmerksam. Seither gilt auch in Basel-Stadt die 90-Tage-Regel. Pro Handwerker gibt es nun ein Kontingent von 90 Tagen, während denen er in Basel arbeiten darf.
Klage über Einschränkungen
Deutsche Handwerker beklagen sich nun über diese Einschränkungen. Sie könnte nicht mehr alle Aufträge ihrer Kunden ausführen. Zudem seien bürokratische Hürden aufgebaut worden, um die deutschen Handwerker vom Schweizer Markt fernzuhalten