Wenn jemand Mitten in der Nacht laut Musik hört, dürfen Angestellte von privaten Sicherheitsdiensten nicht einfach den Stecker ziehen und die Anlage mitnehmen. Sie dürfen nicht einmal jemanden festhalten, der einfach Abfall auf die Strasse wirft. Dies sagt Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel. Denn im Gegensatz zu Polizistinnen und Polzisten dürfen Angestellte von privaten Sicherheitsdiensten keinen Zwang ausüben. «Private dürfen keine körperliche Gewalt ausüben, um zum Beispiel jemanden festzuhalten bis eine Patrouille der Kantonspolizei kommt.»
Wenn jetzt viele grössere Baselbieter Gemeinden auf private Sicherheitsdienste setzen, sei dies aber auch aus einem anderen Grund problematisch: «Die Vielfalt von unterschiedlichen Sicherheitsdiensten, die jetzt eingesetzt werden, trägt ganz sicher nicht dazu bei, dass die Autorität von Sicherheitsdiensten in Zukunft gewahrt bleibt.»
Am Wochenende rückt Kantonspolizei nicht aus
Viele grössere Baselbieter Gemeinden aber sagen, es bleibe ihnen gar nicht viel anderes übrig als auf Private zu setzen. Schliesslich schreibt das neue Baselbieter Polizeigesetz, das seit Januar in Kraft ist vor, dass die Gemeinden Rund um die Uhr für Ruhe und Ordnung sorgen müssen. Weil sich dies viele Gemeinden aber nicht leisten können, hat der Kanton den Gemeinden ein Angebot gemacht. Für 1 Franken 95 pro Einwohner können Gemeinden mit einem eigenen Gemeindepolizisten in der Nacht die Dienste der Kantonspolizei in Anspruch nehmen. Dieses Angebot gilt aber nur für die Nächte von Montag bis Donnerstagmorgen.
Für Rolf Schweizer, Gemeindepräsident von Frenkendorf, ist dieses Angebot nicht attraktiv: «Freitag bis Sonntag, wenn am meisten los ist, müssen wir trotzdem selbst nach dem Rechten sehen. Das bringt gar nichts.» Gemäss Michael Martig, Präsident des Verbandes der Baselbieter Polizeibeamten Gemeinden, haben denn auch alle grösseren Baselbieter Gemeinden entschieden, auf private Sicherheitsdienste zu setzen. Einzige Ausnahme: Reinach, Therwil und Muttenz, die bei der Gemeindepolizei schon seit längerem in einem Verbund zusammenarbeiten. Man habe sich vor allem deshalb entschieden, die Dienste der Kantonspolizei in Anspruch zu nehmen, weil man die heikle Aufgabe nicht an eine private Sicherheitsfirma auslagern wolle, sagt der Gemeindepräsidenten von Reinach, Urs Hintermann.
Die Kantonspolizei wollte sich nicht dazu äussern. Dazu sei es noch zu früh. Zuerst wolle man abwarten, bis alle 86 Gemeinden sich entschieden hätten, ob sie auf die Dienste der Kantonspolizei zurückgreifen möchten oder nicht.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)