Lorenz Nägelin kann aufatmen: Seine Versetzung vom Teamleiter bei der Basler Sanität zum Leiter Militär und Zivilschutz war eine disziplinarische Massnahme, und keine organisatorische. Das entschied das Gericht in zweiter Instanz. Nägelin sagte, er sei sehr erleichtert und freue sich, nun wieder zur Arbeit zu gehen.
Eine disziplinarische Massnahme kann nur dann angewandt werden, wenn der Betroffene ungenügende Leistungen erbringt oder wenn er gesetzliche Pflichten verletzt.
Dies sei bei Lorenz Nägelin nicht der Fall, sagte sogar der Anwalt des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Christoph Meyer. Er betonte, dass Nägelin nicht etwas Verbotenes getan habe und dass es auch fachlich nichts zu bemängeln gebe. Das Problem liege in seinem «Agieren insgesamt». Lorenz Nägelin habe massgeblich zu den Problemen und der angespannten Stimmung bei der Sanität beigetragen. Mit dieser personellen Konstellation sei kein «positiver Neustart» möglich gewesen. Eine organisatorische Massnahme sei deshalb nötig gewesen. Das Gericht beurteilte diese organisatorische Massnahme nun aber eben als verkappte disziplinarische Massnahme.
Ich freue mich, wieder zur Arbeit zu gehen
Der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Baschi Dürr, akzeptiert das Urteil und zieht es nicht ans Bundesgericht weiter: «Wir müssen nun das Beste aus der Situation machen.» Baschi Dürr hat den Posten als Teamleiter, auf welchen Lorenz Nägelin nun wieder Anspruch hat, bereits neu besetzt. «Die Sanität ist eine grosse Organisation, so dass wir bestimmt eine Lösung finden.»
Die Vorgeschichte
Lorenz Nägelin seinerseits gibt sich ebenfalls lösungsorientiert. Er habe zwar sehr unter dem Konflikt gelitten, nun wolle er aber vorwärts schauen. «Ich bin nicht nachtragend.»
Baschi Dürr und Lorenz Nägelin waren im Regierungsratswahlkampf 2012 direkte Konkurrenten und haben als SVP-Fraktionspräsident und FDP-Regierungsrat regelmässig miteinander auf dem politischen Parkett zu tun.
Das Urteil findet in der Basler Politiklandschaft breite Unterstützung. Joël Thüring, SVP-Grossrat, sagt: «Das ist eine Niederlage für das Departement.» Er freue sich über das Urteil und den Sieg von Lorenz Nägelin. Dass Thüring als Parteikollege hinter Nägelin steht, ist nicht überraschend. Ähnliche Reaktionen gibt es aber auch von anderen Parteien. Auch Kerstin Wenk, SP-Grossrätin und vpod-Gewerkschafterin, wertet das Urteil positiv. Es zeige, dass sich Arbeitnehmer erfolgreich gegen ungerechte Versetzungen und Entlassungen wehren können.
Thomas Strahm, LDP-Grossrat, findet das Urteil des Verwaltungsgerichts korrekt. Es bestätige seine Haltung, dass es ein Fehler von Baschi Dürr war, den Fall weiter zu ziehen. «Dürr hätte das erste Resultat akzeptieren sollen», sagt Strahm. Denn das weitere Gerichtsverfahren habe ausser hohen Kosten und Ärger für die Beteiligten keinen weiteren Nutzen gebracht.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)