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Schulklasse
Legende: Flächendeckende Vergleichsstudien sind datenschutzrechtlich umstritten. Keystone

Basel Baselland Umstrittene Tests an Nordwestschweizer Schulen

Vergleichstests wie die Pisa-Studie finden auch an den Volksschulen der Nordwestschweiz statt. Sie gehen aber einen grossen Schritt weiter. Im Unterschied zu Pisa werden flächendeckend sämtliche Schülerinnen und Schüler getestet. Das weckt Angst vor Schulen-Ranglisten.

In welchen Schulhäusern sind die besten Schülerinnen und Schüler daheim? Rankings wie die Pisa-Studie, deren fünfte Ausgabe soeben publiziert wurde, sind populär. Solche Vergleichstests finden seit Neustem auch an den Volksschulen der Nordwestschweiz statt - nur gehen sie einen grossen Schritt weiter, so weit wie keine andere Region in der Schweiz. Im Unterschied zur Pisa-Studie werden hier seit Neustem flächendeckend sämtliche Schülerinnen und Schüler getestet. Doch das weckt Widerstand.

Es droht ein Schulhaus-Ranking

An vorderster Front kritisiert der höchste Lehrer das Vorgehen - Beat Zemp, Präsident des Schweizer Lehrerverband. Stichprobenartige Vergleiche seien in Ordnung, flächendeckende hingegen nicht. Denn flächendeckende Vergleichsstudien würden Daten generieren. Diese wiederum würden eine Rangliste der Schulen nach sich ziehen: «Das führt zur öffentlichen Zurschaustellung der Schulen», sagt Zemp gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.

Zemps Sorge: Die Testresultate gelangen an die Öffentlichkeit - geordnet nach einzelnen Schulhäusern. Auf dieser Basis publizieren besorgte Eltern oder datenhungrige Journalisten dann Schulhaus-Rankings, also Ranglisten. Und jetzt setze eine verhängnisvolle Spirale ein: Gute Schulen würden besser, schlechte noch schlechter - düstere Bildungsghettos entstünden.

Unklare Gesetzeslage

Dass dies auf keinen Fall passieren darf, findet auch Pierre Felder, Leiter der Volksschulen beim Basler Erziehungsdepartement. Die Daten seien per Gesetz geschützt, sagt er gegenüber dem Regionaljournal. Nicht ganz dieser Meinung ist dagegen der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt, Beat Rudin. Er glaubt, dass allenfalls das Öffentlichkeitsprinzip überwiegen könnte. Das heisst, Journalisten könnten je nach Umstände an die Daten kommen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Daten keine Auskunft über einzelne Lehrpersonen liefern.

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