Am besonderen Kündigungsschutz des Baselbieter Staatspersonal wird praktisch nicht gerüttelt: mit dem Stichentscheid von Präsident Philipp Schoch (Grüne) lehnte es das Parlament in der zweiten Lesung ab, den Kündigungsschutz an das geltende Obligationenrecht anzupassen. Dies wäre eine deutliche Verschärfung zuungunsten des Staatspersonal gewesen wäre.
Bereits bei der kürzlichen ersten Lesung der Personalgesetz-Revision war dieser Antrag von SVP/FDP nur ganz knapp gescheitert, nämlich mit 41:40 Stimmen. Die zweite Lesung wurde erneut zu einem Schlagabtausch von Befürworterinnen und Gegnern eines gelockerten Kündigungsschutzes - mit fast gleichen Argumenten.
Schlussabstimmung mit deutlichem Resultat
Die Schlussabstimmung war dann allerdings nicht mehr umstritten: Die Gesetzesänderung wurde deutlich mit 82 zu drei Stimmen verabschiedet. Damit wurde eine Volksabstimmung vermieden. Diese wäre nötig geworden, wenn das Vier-Fünftel-Mehr verpasst worden wäre.
Verbessert wurde gleichzeitig der Schutz von sogenannten Whistleblowern.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)