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Baselland Baselbieter Baustellen-Kontrollen sollen neu geregelt werden

Nach jahrelangen Querelen rund um die Kontrollen auf den Baustellen sollen zwei neue Vorlagen Klarheit schaffen.

Mit 15 Mal traf sich die vorberatende Kommission des Baselbieter Landrates unüblich häufig, um über die Revision eines Gesetzes zu beraten. Bei den Sitzungen ging es um die Überarbeitung des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und die dazugehörende Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG).

Hinter den sperrigen Titeln steht die Kontrolle der Baustellen im Landkanton; also die Kontrolle darüber, ob die Baustellenbetreiber beispielsweise die gesetzlichen Bestimmungen über Sicherheit oder Entlöhnung einhalten.

Geänderte Finanzierung und eine Sanktionsliste

Jahrelang gab es heftige Kontroversen über die Arbeitsmarktkontrollen in der Baubranche. Mit der Überarbeitung der beiden Gesetze will die Regierung mehr Handlungsspielraum und Steuerungsmöglichkeiten erhalten gegenüber den von ihr beauftragten Drittorganisationen, welche die Kontrollen durchführen.

Aufgehoben werden soll unter anderem die bisher fixe Pauschalfinanzierung der Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden. Neu soll der Kanton pro Schwarzarbeitskontrolle, je nach Leistung, einen bestimmten Betrag zahlen.

Die Sozialpartner können weiterhin über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Das hätte man verhindern müssen.
Autor: Rahel Bänziger Landrätin Grüne Baselland

Zudem sollen fehlbare Unternehmen neu auf einer öffentlich zugänglichen Sanktionsliste aufgeführt werden. Auch kann die Regierung einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen.

Grüne/EVP und Unia sind dagegen

Zur Volksabstimmung kommt es, weil die nötige Vierfünftel-Mehrheit bei der Schlussabstimmung im Baselbieter Landrat letzten November um lediglich eine Stimme verpasst wurde. Gegen die beiden Gesetze hatte sich einzig die Fraktion Grüne/EVP ausgesprochen.

Rahel Bänziker von den Grünen kritisiert etwa, dass die Sozialpartner bestimmen können, wie hoch die Entschädigungen für die Kontrollen seien. Das hätte bei der Revision verhindert werden müssen. Kritik kommt auch aus Gewerkschaftskreisen, die bislang mit der Wirtschaftskammer die Kontrollen durchgeführt haben und dies auch künftig tun sollen. Die Gewerkschaft Unia sagt, hinter der Revision stünde der Abbau von Kontrollen. Die Zeche dafür bezahlten die Bauarbeiter.

Fast alle sind für die Revision

Beide Argumente werden von den Befürwortern zurückgewiesen. Die Sozialdemokraten, die sonst in vielen Geschäften mit den Grünen gleichziehen, können deren Argument nicht nachvollziehen, wonach die Sozialpartner ein zu grosses Gewicht bei der Bemessung der Entschädigung haben.

Ich kann das im Gesetz so nicht lesen.
Autor: Adil Koller Landrat SP Baselland

«Ich kann das im Gesetz nicht lesen», sagt etwa SP-Landrat Adil Koller. Und im Namen der Wirtschaftskammer sagt Marc Scherrer, die von der Unia behauptete Verringerung der Kontrollen müsse aufgrund des Gesetzes nicht zwingend eintreten.

Initiative über den Lehrplan

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Zu entscheiden hat der Baselbieter Souverän zudem über die formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3500 Kompetenzbeschreibungen im Lehrplan auf ein vernünftiges Mass reduzieren». Das Volksbegehren fordert, die Kompetenzbeschreibungen in den Stufenlehrplänen der Primar- und Sekundarschule auf maximal 1000 zu beschränken.

Lanciert hatte das Volksbegehren die Organisation «Starke Schule beider Basel». Sie hält die heute über 3500 Kompetenzbeschreibungen weder für überschaubar noch für vermittelbar. Der Landrat und die Regierung empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Deren Anliegen seien weder notwendig noch zielführend.

Regionaljournal Basel, 16.02.2012, 17:30 Uhr ; 

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