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Ungetreue Amtsführung Baselbieter SVP-Regierungsrat Thomas Weber ist angeklagt

  • Der Baselbieter SVP-Regierungsrat Thomas Weber muss sich wegen ungetreuer Amtsführung, respektive Anstiftung dazu, vor Gericht verantworten.
  • Konkret geht es um die Affäre rund um die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (ZAK), wie die Baselbieter Staatsanwaltschaft mitteilt.
  • Weber wird vorgeworfen, 2014 und 2015 dem Verein ZAK durch pflichtwidriges Verhalten einen finanziellen Vorteil verschafft zu haben.
  • Für Weber gilt die Unschuldsvermutung.

Laut Anklage der Baselbieter Staatsanwaltschaft soll der Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber der ZAK jährlich gut 100'000 Franken zugeschanzt haben – dies zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft. Die ZAK kontrolliert unter anderem Schwarzarbeit auf dem Bau.

Die Pauschalentschädigung der ZAK war von 2010 bis 2013 von 380'000 auf 650'000 Franken erhöht worden. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, dass er es möglicherweise unterlassen habe, abzuklären oder abklären zu lassen, ob diese Pauschalentschädigung gerechtfertigt war.

Thomas Weber gestikuliert mit beiden Händen und blickt ernst in die Kamera.
Legende: Thomas Weber, SVP-Regierungsrat in Baselland, ist angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Keystone

Bereits im Sommer 2018 belastete der ehemalige stellvertretende Generalsekretär von Webers Direktion den Regierungsrat schwer. Der ehemalige Chefbeamte vermutete damals, dass Entwürfe der Leistungsvereinbarung mit der Schwarzarbeitskontrolle von der Wirtschaftskammer eingereicht worden waren. Die Endfassung hätten dann Weber und sein Generalsekretär abgesegnet.

Die Staatsanwaltschaft teilte damals schon mit, dass sie im Rahmen des ZAK-Verfahrens auf Aspekte gestossen sei, die Regierungsrat Weber betreffen könnten. Im August 2018 wurde schliesslich ein Verfahren gegen den seit 2013 amtierenden Regierungsrat eingeleitet. Nun ist die Strafuntersuchung abgeschlossen.

Auch Anklage gegen Kantonsangestellten

Die Baselbieter Regierung hat mitgeteilt, sie nehme die Anklage-Erhebung gegen Weber zur Kenntnis. Auf die Amtstätigkeit des Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektors habe dies keine Auswirkung.

Angeklagt ist neben Weber auch ein Mitarbeiter der Kantonsverwaltung Basel-Landschaft. Das Verfahren gegen eine weitere in den Fall involvierte Person sei dagegen eingestellt worden. Es gelte die Unschuldsvermutung, hält die Staatsanwaltschaft fest. Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

SRF 4 News, 28.09.2020, 10 Uhr ; 

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