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Bauen ausserhalb Bauzonen Kanton Bern wird kulanter bei Bewilligungen

Ältere Gebäude ausserhalb der Bauzone können ab sofort wieder einfacher umgebaut und erweitert werden. Darauf haben sich Bund und Kanton Bern geeinigt.

  • Betroffen sind Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen, die vor 1972 erstellt wurden.
  • Grössere Zimmer, Energiesanierungen und Dachfenster zum Beispiel werden wieder einfacher bewilligt.
  • Die neuen Bestimmungen gelten ab sofort für alle Ausnahmegesuche.

Die Vorgeschichte:

Im Kanton Bern befinden sich mehr als 120'000 Bauten ausserhalb der Bauzone. Darunter sind viele Bauernhöfe, aber auch etwa Berggasthöfe und Hornusserhütten. Will sie der Besitzer als Wohnung nutzen oder energetisch sanieren, darf er die Fläche unter bestimmten Voraussetzungen erweitern.

So sieht es die Raumplanungsgesetzgebung des Bundes vor. Der Kanton Bern sei bei der Beurteilung der Baugesuche aber zu grosszügig, kritisierte das Bundesamt für Raumentwicklung vor Jahresfrist. Der Kanton zog daraus die Konsequenzen und erteilte Ausnahmebewilligungen seither nur noch sehr restriktiv.

Doch vor allem das Berner Oberland kritisierte die Praxis vehement. Die Entwicklung der Gemeinden werde damit gebremst, hiess es.

Nun haben sich Bund und Kanton auf eine grosszügigere Praxis geeinigt, die per sofort in Kraft tritt.

Die neue Praxis:

Freude im Berner Oberland

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Die Volkswirtschaft Berner Oberland begrüsst die neue Praxis, heisst es in einem Communiqué. Erwirkt hätten sie die Nationalräte aus dem Berner Oberland. «Dank unserem gemeinsamen Engagement konnte eine Einigung auf eine vernünftige Umsetzung in der Praxis erreicht werden», erklärte GLP-Nationalrat Jürg Grossen aus Frutigen.

Neu oder wieder möglich sind beispielsweise weitere Anpassungen an eine zeitgemässe Wohnnutzung.

So können in gewissen Fällen kleine Wohnhäuser mit kleinen Zimmern erweitert sowie im Dachgeschoss die Raumhöhen und der Lichteinfall mittels Dachaufbauten verbessert werden.

Auch Anbauten, die für eine energetische Sanierung nötig sind, können bewilligt werden, sofern sich für die Installation innerhalb des Gebäudes kein Platz dafür findet. Schliesslich sind Erweiterungen gegen aussen denkbar, wenn gestalterisch störende Gebäude abgerissen und durch gut integrierte Neubauten ersetzt werden.

In jedem Fall muss jedoch geprüft werden, ob die Identität des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt. Der Gesuchsteller muss zudem belegen, dass der Ausbau für das zeitgemässe Wohnen notwendig ist.

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