Flüsse, Bäche und Seen brauchen Platz. Platz, um sich auszubreiten bei einem Hochwasser. Platz, um Tieren und Pflanzen Lebensraum zu bieten. Deshalb hat der Bund den Gewässerschutz verschärft. Der Kanton Zürich muss nachziehen - und wollte zudem die unzähligen Vorschriften in einem Gesetz bündeln.
Dieses Gesetz hat die zuständige Kommission nun überarbeitet. Keine einfache Aufgabe. 39 Stunden und 10 Minuten brauchte sie, um das Gesetz zu beraten.
Und sie hat gewichtige Änderungen ins Gesetz geschrieben. Etwa die «grösstmögliche Schonung des privaten Grundeigentums». Will heissen: Besitzt ein Bauer Land und möchte es bewirtschaften, soll er dies auch nahe eines Flusses tun können. Gleiches gilt für Eigentümer von Land, die Häuser bauen wollen.
Linke Kritik an bürgerlichen Änderungen
«Wir wollen nicht zu viele Einschränkungen, sondern ein vernünftiges Mass», erklärt Kantonsrat Martin Heeb (SVP) die Änderungen im Gesetz. «Vernünftig» sei dies nicht, kritisiert hingegen der Grüne Kantonsrat Thomas Forrer. «Der Gewässerschutz wird verwässert.»
In einem nächsten Schritt berät das Kantonsparlament über die Änderung des Gesetzes. Die bürgerliche Mehrheit dürfte dort ihre Schonung des Privateigentums durchsetzen.