- Der Bund pfeift damit das Schwyzer Verwaltungsgericht zurück, das auf ein Abbruchverbot nicht eingetreten war, wie der Schweizer Heimatschutz am Dienstag mitteilte.
- Das Gericht hatte im vergangenen September den Abbruch ebenfalls superprovisorisch untersagt, nachdem der Regierungsrat das Holzhaus aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz gestellt hatte.
Die Schwyzer Richter seien nun aber zum Schluss gekommen, dass kein Rechtsmittel bestehe für eine ordentliche Überprüfung des Schwyzer Regierungsrats-Entscheids, sagte Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes auf Anfrage. Dies sei zu befürchten gewesen.
Aus diesem Grund habe man gleichzeitig zum Verfahren auf Kantonsebene den Bund eingeschaltet. Dieser schritt nun ein, nachdem die superprovisorische Verfügung des Verwaltungsgerichts aufgehoben war. Aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) hat der Bund die Möglichkeit, bei nationalen schützenswerten Objekten Schutzmassnahmen zu erlassen.
Diese Schonfrist, die der Bund dem umstrittenen Haus jetzt gewährt, kommt dem Heimatschutz entgegen. Der will das Blockhaus aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft unbedingt schützen. Der Entscheid des Bundes ist aber kein Entscheid für oder gegen den Abbruch. Er bewirkt mit seiner Verfügung lediglich, dass das Haus an der Lauigasse in Steinen solange stehen bleiben kann, bis ein endgültiger Entscheid getroffen wird.
Falls man das Haus jetzt abreissen würde, hätte man ein Fait accompli, und dann gebe es gar nichts mehr darüber zu reden.
Gleich wertet auch der Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Schwyz, Michal Stählin die ganze Sache. Er zeigt zwar ein gewisses Verständnis für das Vorgehen des Bundes, aber in der Sache da bleibt er beim Standpunkt der Schwyzer Regierung. Das Haus sei nicht schützenswert und soll abgerissen werden dürfen.
Für uns bedeutet dieser Entscheid vorerst nichts, die Haltung der Regierung bleibt unverändert.
Für das historische Holzhaus ist der heutige Entscheid eine Verschnaufpause. Beim Kanton Schwyz und beim Heimatschutz hat sich aber nichts geändert. Auch die Eigentümer des Hauses wissen immer noch nicht, ob sie das Haus abreissen lassen dürfen und den geplanten Neubau realisieren können.