Der Bundesrat will die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht kündigen. Eine Volksinitiative von SVP und Auns, die dies verlangt, lehnt er ab. Auch einen Gegenvorschlag will er nicht ausarbeiten.
Die Landesregierung fällte diesen Richtungsentscheid an ihrer Sitzung am Freitag. Sie beauftragte zugleich das Justizdepartement, bis Ende August 2019 eine Botschaft zur Kündigungsinitiative auszuarbeiten.
Die SVP und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) wollen mit dem Volksbegehren die Zuwanderung begrenzen. Die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) wurde im vergangenen September eingereicht.
Sommaruga warnt vor negativen Folgen
Bei einem Ja hätte der Bundesrat ein Jahr Zeit, um mit der EU die Beendigung der Personenfreizügigkeit (PFZ) auszuhandeln. Gelingt das nicht, muss er das Abkommen kündigen. Neue Verträge, die Ausländerinnen und Ausländern Personenfreizügigkeit gewähren, sind verboten.
Justizministerin Simonetta Sommaruga machte deutlich, dass die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens aufgrund der Guillotine-Klausel zum Wegfall sämtlicher bilateraler Abkommen mit der EU führen würde. Eine Annahme der Initiative werde sich entsprechend negativ auf die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft auswirken. Unter anderem würden in der alternden Gesellschaft und der Pensionierung der Babyboomer qualifizierte Arbeitskräfte im Inland zunehmend knapp.
Ab 2035 dürften 100 Personen im Erwerbsalter mehr als 50 Menschen im Rentenalter gegenüberstehen, wie das EJPD schreibt. Zugleich werde der Wettbewerb um Fachkräfte unter den Ländern mit ähnlicher Bevölkerungsstruktur stärker.