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Nein zu Begrenzungsinitiative «Bundesrat will Personenfreizügigkeit nicht kündigen»

Richtungsentscheid: Der Bundesrat lehnt die Begrenzungsinitiative von SVP und Auns ohne Gegenentwurf ab.

Der Bundesrat will die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht kündigen. Eine Volksinitiative von SVP und Auns, die dies verlangt, lehnt er ab. Auch einen Gegenvorschlag will er nicht ausarbeiten.

Die Landesregierung fällte diesen Richtungsentscheid an ihrer Sitzung am Freitag. Sie beauftragte zugleich das Justizdepartement, bis Ende August 2019 eine Botschaft zur Kündigungsinitiative auszuarbeiten.

Die SVP und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) wollen mit dem Volksbegehren die Zuwanderung begrenzen. Die Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) wurde im vergangenen September eingereicht.

Sommaruga warnt vor negativen Folgen

Bei einem Ja hätte der Bundesrat ein Jahr Zeit, um mit der EU die Beendigung der Personenfreizügigkeit (PFZ) auszuhandeln. Gelingt das nicht, muss er das Abkommen kündigen. Neue Verträge, die Ausländerinnen und Ausländern Personenfreizügigkeit gewähren, sind verboten.

Justizministerin Simonetta Sommaruga machte deutlich, dass die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens aufgrund der Guillotine-Klausel zum Wegfall sämtlicher bilateraler Abkommen mit der EU führen würde. Eine Annahme der Initiative werde sich entsprechend negativ auf die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft auswirken. Unter anderem würden in der alternden Gesellschaft und der Pensionierung der Babyboomer qualifizierte Arbeitskräfte im Inland zunehmend knapp.

Ab 2035 dürften 100 Personen im Erwerbsalter mehr als 50 Menschen im Rentenalter gegenüberstehen, wie das EJPD schreibt. Zugleich werde der Wettbewerb um Fachkräfte unter den Ländern mit ähnlicher Bevölkerungsstruktur stärker.

800 weitere Kontingentsflüchtlinge

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Die Schweiz nimmt kommendes Jahr 800 besonders verletzliche Flüchtlinge direkt aus Krisengebieten auf, mehrheitlich aus dem Syrienkonflikt. Das aktuelle Kontingent werden im Frühjahr ausgeschöpft sein, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga zum Entscheid des Bundesrates fest.

Auch in den Folgejahren sollen Kontingentsflüchtlinge aufgenommen werden, wobei der Bundesrat zuerst die parlamentarischen Kommissionen konsultierten wird. Das Konzept sieht vor, dass alle zwei Jahre über ein Programm für die Aufnahme von 1500 bis 2000 Flüchtlingen entschieden wird. Sollten die Asylgesuchszahlen stark ansteigen, könnte die Zahl reduziert oder die Aufnahme der Kontingentsflüchtlinge ganz ausgesetzt werden.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten hatte das Konzept ausgearbeitet. Sie schlug allerdings vor, alle vier Jahre zu entscheiden und grössere Gruppen aufzunehmen, wie Sommaruga sagte.

Damit beteiligt sich die Schweiz weiterhin am Umsiedlungsprogramm des UNO-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR). Seit 2013 hat die Schweiz in diesem Rahmen insgesamt 3500 Personen aufgenommen.

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