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Bereits abgeschwächt Kirchen sind dezidiert gegen neues Baselbieter Sozialhilfegesetz

Die meist neutralen Kirchen sehen es als ihre Pflicht, die Stimme für Armutsbetroffene zu erheben.

Das soll ändern

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Der sogenannte Grundbedarf von 986 Franken für eine alleinstehende Person hätte im Vorstoss aus dem Landrat pauschal um 30 Prozent gekürzt werden sollen. In der Version der Regierung ist das nicht so. Dort sollen alle Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in eine von fünf Gruppen eingeteilt werden. Der Grundbedarf ist dabei bei jeder Gruppe verschieden hoch, respektive tief. Zu welcher Gruppe jemand gehört hat mit Alter, Lebenssituation und eigenem Einsatz zu tun.

Im Baselbieter Landrat verlangte ein Mitglied mittels einer Motion, dass der Grundbedarf für die Sozialhilfe pauschal stark gekürzt wird. Diese Idee führte zu kontroversen Diskussionen, weit über die Kantonsgrenzen hinaus. In der Folge präsentierte die Regierung einen eigenen Vorschlag. Dieser ist moderater. Die Kritik reisst aber dennoch nicht ab.

Leise Kreise üben laute Kritik

Gegen das geplante Gesetz, welches derzeit in der Verehmlassung ist, setzen sich auch Kreise ein, die sich sonst ruhig verhalten: die Landeskirchen. Das neue Stufenmodell (siehe Textbox) führe einzig dazu, dass die Menschen am Ende weniger Geld bekommen. «Der Druck auf Leute, die auf die Sozialhilfe angewiesen sind, wird nochmals erhöht», bilanziert Joseph Thali, Mitglied des Landeskrichenrates der römisch-katholischen Kirche Baselland. Das System würde mit dem angedachten Stufenmodell zudem schwieriger und «die Leute zu Bittstellern.»

Der zuständige Regierungsrat Anton Lauber sagt jedoch, es handle sich nicht um ein Sparprogramm, sondern um ein Anreizprogramm. «Es geht darum, wie wir Personen mit Sozialhilfe in den ersten Arbeitsmarkt integrieren können.» Man wolle nicht nur Fordern, sondern auch Fördern, die Leute besser beraten und ihnen je nach Situation Kurse anbieten.

Eine Erklärung, die den Kirchen nicht reicht. Obwohl Kirchen meist neutral seien, sei das aber eine Situation, wo die Kirchen ihre Stimme erheben müssen, sagt Christoph Herrmann, Kirchenratspräsident der evangelisch-reformierten. «Wenn es um Bedürftige, in diesem Fall gar Armutsbetroffene ohne Lobby geht, ist es Aufgabe der Kirche, sich für diese Menschen einzusetzen.»

SRF 1, Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr ; 

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