Bei jedem fünften Angestellten, vor allem bei älteren Mitarbeitern, kommt es teilweise zu deutlichen Nettolohneinbussen. Sie werden ab dem neuen Jahr Ende Monat weniger Lohn auf ihrem Konto haben.
Verantwortlich für diese Einbusse ist im Wesentlichen die Sanierung der beiden staatlichen Pensionskassen, der Bernischen Pensionskasse BPK und der Bernischen Lehrerversicherungskasse BLVK. Die im neuen Pensionskassengesetz festgelegten Beiträge sind bei älteren Mitarbeitenden höher als bisher. Zudem müssen neu sogenannte Finanzierungsbeiträge geleistet werden.
Die anderen können sich auf mehr Lohn freuen. Für den individuellen Gehaltsaufstieg stellt der Kanton mit 1,5 Prozent gleich viel zur Verfügung wie im Vorjahr. Zudem wird ein Teuerungsausgleich von 0,1 Prozent ausgerichtet.