Die Krawallnacht im Anschluss an die Kundgebung «Tanz dich frei» in Bern beschäftigt nun die Justiz: Die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Sie richtet sich vorerst gegen unbekannte Täterschaft.
Laut Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, stehen vier Tatbestände im Vordergrund: Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Landfriedensbruch.
Bei der Sachbeschädigung gehe es angesichts der hohen Schadensumme um qualifizierte Sachbeschädigung. Dies stelle ein Offizialdelikt dar, sagte Scheurer. Die Polizei verfolge alle Ermittlungsansätze.
Schritte gegen Facebook in Prüfung
Zur Teilnahme an dem Anlass aufgerufen wurde über das soziale Netzwerk Facebook – ein weiterer Ermittlungsansatz für die Staatsanwaltschaft. Priorität hat Facebook aber nicht. Man werde das zu gegebener Zeit prüfen, so Scheurer.
«Wir werden prüfen, was für Schritte sich aufdrängen», sagte Scheurer. Auch der Tatbestand, der in diesem Fall zur Diskussion stehen könnte, müsse noch geprüft werden. Die Erwartungen dürften diesbezüglich aber nicht zu hoch geschraubt werden.