Die von der Regierung im August präsentierte Strategie hat zum Ziel, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenomme besser zu integrieren. Im Gegenzug sollen abgewiesene Asylsuchende rascher ausgeschafft werden.
Die vorberatende Kommission will in der Strategie präzisieren, dass von Integrationsmassnahmen nur Personen mit definitivem Bleiberecht profitieren sollen, wie die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) am Freitag mitteilte.
Integrationsziele und Sanktionsmöglichkeiten
Einig ist sich die Kommission darin, dass künftig die Gesamtkosten des Asyl- und Flüchtlingsbereichs genauer ausgewiesen werden, so wie dies die regierungsrätliche Strategie vorsieht. Ziel muss es laut GSoK sein, dass die Bundespauschalen die kantonalen Ausgaben decken.
Bei der Integration fordert die Kommission einen «aktiveren Einbezug von Wirtschaft und Zivilgesellschaft». Nur so könne es gelingen, die Erwerbsquote zu steigern und die finanzielle Unabhängigkeit der Aufgenommenen zu sichern. Auch sollen klare Ziele für die sprachliche, soziale und berufliche Integration festgelegt werden und Sanktionsmöglichkeiten definiert werden.
Ein «grosses Anliegen» ist es der Kommission schliesslich, dass bei den Abläufen klare Zuständigkeiten definiert und Doppelspurigkeiten abgebaut werden.
Ob die Mehrheit des Kantonsparlaments die Ansicht der Kommission teilt, zeigt sich in der Novembersession.