Der österreichische Journalist Thomas Brunnsteiner hatte Urs Mannhart vorgeworfen, er habe aus seinen Reportagen abgeschrieben. Aufgrund dieser Plagiatsklage verhängte das Zürcher Handelsgericht im September 2014 einen vorläufigen Auslieferungs- und Werbestopp für Mannharts Roman «Bergsteigen im Flachland».
Nun ist die Klage vom Tisch, wie Mannharts Verlag mitteilt. In einer Vergleichsverhandlung am Handelsgericht Zürich habe Thomas Brunnsteiner seine Klage vollständig zurückgezogen. Er habe sich darüber hinaus verpflichtet, Urs Mannhart und dem Secession Verlag 20'000 Franken Schadenersatz zu zahlen.
Wichtig für die Literatur
Der Berner Autor reagiert in einer schriftlichen Erklärung «ungemein erleichtert»: Ein Albtraum habe ein Ende gefunden. «Ich freue mich für meinen Roman, aber auch für die Literatur insgesamt», schreibt Urs Mannhart. Dass sein Buch nun unverändert verkauft werden dürfe bedeute auch, dass es weiterhin möglich sei, literarisch so zu arbeiten. «Gerade für Romane, die eine dokumentarische Absicht verfolgen, in denen also die Historie mehr ist als blosse Kulisse, ist es ungemein wichtig, mit Motiven aus nicht-fiktionalen Quellentexten arbeiten zu können.»
Für Fehler entschuldigt
Er sei auch froh, dass der Journalist Thomas Brunnsteiner seine im Juli 2014 geäusserte Entschuldigung nun «endlich angenommen» habe, schreibt Urs Mannhart. «Ich hatte während der Arbeit an meinem Roman stillschweigend Brunnsteiners Wohlwollen vorausgesetzt, neben zahlreichen anderen Quellen auch seine Reportagen als Grundlage für meine Fiktion zu verwenden - das war ein Fehler, für den ich mich entschuldigt habe.»
Hintergrund
Wegen des Werbeverbots konnte sich Urs Mannhart mit seinem Buch «Bergsteigen im Flachland» nicht für Literaturpreise bewerben. Jetzt darf der Roman über Ereignisse im Europa der 1990er-Jahre wieder verkauft werden.
Urs Mannhart publizierte 2004 den Roman «Luchs» und 2006 «Die Anomalie des geomagnetischen Feldes südöstlich von Domodossola». «Bergsteigen im Flachland» ist sein dritter Roman.