Nach den beiden gescheiterten Vorlagen stand die Walliser Regierung unter Zeitdruck. Weil das bisherige Wahlsystem vom Bundesgericht Anfang Februar 2014 für verfassungswidrig erklärt worden war, muss bis zu den Gesamterneuerungswahlen des Kantonsparlaments 2017 ein neues System her.
Der Hauptpunkt der Kritik des höchsten Gerichts war, dass die kleinen Bezirke ungenügend vertreten sind. Der Walliser Staatsrat schlägt nun ein Doppelproporzsystem mit sechs Wahlkreisen vor, um dieses Problem zu beheben.
Das sei das einzige System, welches der Kantonsverfassung mit Bezirken als Wahlkreisen und zugleich der Rechtsprechung des Bundesgerichts gerecht werde. Die sechs Wahlkreise sollen jeweils einen, zwei oder drei Bezirke umfassen. Das neue Dekret soll nur für die kantonalen Wahlen 2017 gelten.