Vertrieb und Bewerbung des Buches hat das Handelsgericht Zürich Mitte September verboten. Diese vorsorgliche Massnahme hatte der österreichische Reporter Thomas Brunnsteiner beantragt, weil Mannhart Passagen aus Brunnsteiners Reportageband «Bis ins Eismeer» verwendet haben soll.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde gegen die vorsorglichen Massnahmen nicht eingetreten, weil es sich dabei um einen Zwischenentscheid handelt. Gegen einen solchen kann in Lausanne nur vorgegangen werden, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil entsteht.
Hohe Ertragsausfälle
Dies haben Verlag und Schriftsteller gemäss dem am Mittwoch publizierten Urteil nicht «aufzeigen» können. Der Verlag erläutert in seiner Beschwerde, dass die Ertragsausfälle durch den Vertriebsstopp des Buches selbst bei einer späteren Freigabe des Buches nicht mehr kompensiert werden könnten.
Das Buch gelte dann nicht mehr als Neuerscheinung und könne deshalb nicht mehr für die Literaturpreise angemeldet werden, die für den Vertrieb wichtig seien. Es bestehe die Gefahr, dass der Verlag auf der Restauflage sitzen bleibe.
Ausserdem werde dem Autor mit dem Verbot von Lesungen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen. Als mutmasslicher Plagiator diffamiert, werde er von Wettbewerben, Stipendien und Literaturpreisen ausgeschlossen.
Dass das Lese-, Werbe- und Verkaufsverbot bestehen bleibe, schade auch dem Kläger Brunnsteiner, sagte Verleger Joachim Zepelin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Denn dieser fordere in seiner Klageschrift am Handelsgericht Zürich 25 Prozent aller Einnahmen des Buches. Ramiro Pedretti, der Anwalt von Thomas Brunnsteiner, erklärte, das Nichteintreten des Bundesgerichts sei «zu erwarten gewesen».
Für Urs Mannhart gilt die Unschuldsvermutung, solange kein Gericht ein abschliessendes Urteil gefällt hat.