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Bern Freiburg Wallis Wolf im Goms darf vorerst weiterleben

Der Bund und der Kanton Wallis erlauben nicht, den Wolf im Goms zu schiessen. Die Besitzer erhalten für ihre toten Schafe eine Entschädigung.

Ein Wolf hat letzte Woche nahe des Walliser Dorfes Münster vier Schafe gerissen und weitere 13 so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Die Kriterien sind für einen Abschuss aber nicht erfüllt. Das teilten das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Kanton Wallis am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung mit.

Die Kriterien für einen Abschuss sind gemäss «Konzept Wolf Schweiz» dann erfüllt, wenn ein Wolf über eine Zeit von einem Monat trotz Herdenschutzmassnahmen mehr als 25 Schafe reisst. Oder auch, wenn der Wolf innerhalb von vier Monaten  35 Schafe tötet.

Bund und Kanton Wallis sind sich derzeit nicht einig, ob die Herden genügend geschützt waren und dem Wolf die bisher gerissenen Schafe angerechnet werden. Ein endgültiger Entscheid wurde deshalb vorderhand noch nicht gefällt.

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Die toten Schafe würden den betroffenen Bauern entschädigt, heisst es. Sollte sich der Wolf während des Sommers untypisch verhalten und vermehrt in Siedlungsnähe aufhalten, müsse die Situation neu beurteilt werden, schreiben die Behörden weiter.

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