Weil das Bundesgericht den Beschwerden von Helvetia Nostra aufschiebende Wirkung zugesprochen hat, dürfen die von den Gemeinden erteilten Bewilligungen vorerst nicht umgesetzt werden.
Die Walliser Gemeinden haben letztes Jahr nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative noch mehrere hundert Baubewilligungen erteilt in der Meinung, dass die Bestimmungen der Initiative erst ab 2013 gelten.
Gegen diese Bewilligungen hat Helvetia Nostra, die Umweltschutzorganisation von Franz Weber, Einsprachen erhoben. Helvetia Nostra ist der Meinung, dass die Bewilligungen einen Versuch darstellen, die Initiative und damit den Volkswillen zu umgehen.
Noch kein grundsätzlicher Entscheid
Das Bundesgericht muss jetzt klären, ob Helvetia Nostra in all diesen Fällen überhaupt einspracheberechtigt war. Die Walliser Instanzen haben der Umweltschutzorganisation die Einspracheberechtigung abgesprochen. Die gewährte aufschiebende Wirkung ist noch kein Entscheid in der Sache, bewirkt aber, dass bis zum Entscheid nicht gebaut werden darf.
Entscheidend bleiben die Fragen, ob Helvetia Nostra überhaupt einspracheberechtigt war und ab wann die erteilten Baubewilligungen Gültigkeit haben.