Helvetia Nostra hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie gegen alle Baubewilligungen vorgehen will, die den neuen Verfassungsartikel zu den Zweitwohnungen verletzen. So rekurriert die Organisation von Franz Weber systematisch gegen alle kantonalen Gerichtsentscheide, die ihr die Beschwerdelegitimation absprechen.
Ein Ende der Rekursflut in Sachen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative ist nicht in Sicht. «Wir erhalten täglich neue Rekurse», sagte ein Bundesgerichtssprecher. Auf Gemeinde- und Kantonsebene sind zurzeit 2150 Verfahren hängig.
Grundsatzentscheid mit Spannung erwartet
Am 21. Dezember letzten Jahres erteilte das Bundesgericht Helvetia Nostras Rekurs zur Beschwerdeberechtigung die aufschiebende Wirkung.
Bis zum endgültigen Entscheid ist laut den Bundesrichtern zum einen der gültige Rechtsweg zu klären. Zum anderen müsse den Erwägungen zum Umwelt- und Landschaftsschutz Rechnung getragen werden. Wann der Entscheid fällt, ist unklar.
Die Annahme der Initiative hatte im letzten Jahr zu einem starken Anstieg der Baugesuche für Zweitwohnungen geführt. In einigen Gebieten lag die Anzahl Gesuche doppelt so hoch wie üblich.