Ölheizungen in neuen Wohnbauten sollen aber nur erlaubt bleiben, wenn eine andere Lösung technisch nicht möglich oder teurer ist. Dies hat der Grosse Rat am Donnerstag im Rahmen der Revision des kantonalen Energiegesetzes entschieden.
Die Regierung wollte Ölheizungen in neuen Wohnbauten ursprünglich ganz verbieten, schloss sich aber dem Kompromissvorschlag der vorberatenden Parlamentskommission an. SVP und Teile der FDP wollten auch von einem abgeschwächten Ölheizungsverbot nichts wissen. Dieses sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie, kritisierte Lars Guggisberg von der SVP.
Das ist eine unnötige Überregulierung und eine reine Schikane.
Zudem spiele der Markt, da bereits jetzt weniger als 10 Prozent Ölheizungen eingebaut würden. Mit 85 gegen 63 Stimmen folgte die Parlamentsmehrheit jedoch dem Kompromissvorschlag für ein Heizöl-Verbot mit Ausnahmen. Es sei an der Zeit, den rückwärtsgewandten Energieträger hinter sich zu lassen, lautete der Tenor.
Erneuerbare Energien oder Gebäudehülle isolieren
Eine Ratsmehrheit stimmte mit 84 gegen 54 Stimmen auch den neuen Regeln zu Heizungen in bestehenden Wohnbauten zu. Wer in einem schlecht isolierten Wohnhaus eine Gas- oder Ölheizung ersetzen will, muss künftig entweder die Gebäudehülle verbessern oder erneuerbare Energien oder Biogas einsetzen.
Umstritten war im Rat auch der Kernpunkt des revidierten Energiegesetzes: die Eigenstromerzeugung bei Neubauten. So sollen Neubauten künftig einen Teil der Elektrizität, die sie benötigen, selbst erzeugen. Weil dazu diverse Änderungsanträge eingereicht wurden, muss sich die vorberatende Kommission nochmal über den Gesetzesartikel beugen. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament in der zweiten Lesung im kommenden Frühling.