Der Rechtsstreit um die vom Stadtberner Stimmvolk 2014 angenommene Wohninitiative geht weiter. Der Hauseigentümerverband zieht seine Beschwerde vor Bundesgericht, wie er am Montagabend mitteilte.
Vor dem bernischen Verwaltungsgericht waren die Beschwerdeführer im Juni abgeblitzt. Die Initiative stelle keine unzulässige Einschränkung in die Wirtschaftsfreiheit dar, befand das Gericht. Die Eigentumsgarantie werde nicht verletzt, ebensowenig das auf Bundesebene geregelte Mietrecht.
Einschränkungen oder nicht?
Dies sehen die Beschwerdeführer anders: Angesichts der «einschneidenden Massnahmen in die Rechte von Grundeigentümern und insbesondere von Investoren» rechtfertige sich eine eingehende Prüfung der Materie durch das Bundesgericht, heisst es in der Mitteilung des Hauseigentümerverbandes Bern und Umgebung (HEV).
Bern und Köniz warten ab
Er nehme den Weiterzug der Beschwerde zur Kenntnis, erklärte Stadtpräsident Alec von Graffenried in einer schriftlichen Stellungnahme. «Damit wird das Bundesgericht als oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz in einem Entscheid mit schweizweiter Ausstrahlung Klarheit über die Rechtsgültigkeit der Wohninitiative schaffen.»
Auf Interesse stossen wird das Urteil auch in der Nachbargemeinde Köniz. Dort hat das Volk eine «Light-Version» der Wohninitiative gutgeheissen – und auch dort ist das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen.