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Kran in Bern
Legende: Ob für den Wohnungsbau in der Stadt Bern neue Gesetze gelten, ist nach wie vor offen. Keystone

Berner Wohninitiative Der Streit nimmt kein Ende

Der Hauseigentümerverband zieht seine Beschwerde gegen die Berner Wohninitiative an das Bundesgericht weiter.

Der Rechtsstreit um die vom Stadtberner Stimmvolk 2014 angenommene Wohninitiative geht weiter. Der Hauseigentümerverband zieht seine Beschwerde vor Bundesgericht, wie er am Montagabend mitteilte.

Vor dem bernischen Verwaltungsgericht waren die Beschwerdeführer im Juni abgeblitzt. Die Initiative stelle keine unzulässige Einschränkung in die Wirtschaftsfreiheit dar, befand das Gericht. Die Eigentumsgarantie werde nicht verletzt, ebensowenig das auf Bundesebene geregelte Mietrecht.

Einschränkungen oder nicht?

Dies sehen die Beschwerdeführer anders: Angesichts der «einschneidenden Massnahmen in die Rechte von Grundeigentümern und insbesondere von Investoren» rechtfertige sich eine eingehende Prüfung der Materie durch das Bundesgericht, heisst es in der Mitteilung des Hauseigentümerverbandes Bern und Umgebung (HEV).

Bern und Köniz warten ab

Er nehme den Weiterzug der Beschwerde zur Kenntnis, erklärte Stadtpräsident Alec von Graffenried in einer schriftlichen Stellungnahme. «Damit wird das Bundesgericht als oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz in einem Entscheid mit schweizweiter Ausstrahlung Klarheit über die Rechtsgültigkeit der Wohninitiative schaffen.»

Auf Interesse stossen wird das Urteil auch in der Nachbargemeinde Köniz. Dort hat das Volk eine «Light-Version» der Wohninitiative gutgeheissen – und auch dort ist das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen.

Deutliches Ja der Bevölkerung

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Die Stimmberechtigten der Stadt Bern hatten die Wohninitiative im Mai 2014 mit 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Demnach sollen bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die Wohnungen sollen dauerhaft in Kostenmiete vermietet oder der Boden an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgegeben werden.

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