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Beschwerden gegen Abstimmungen «Man kann schnell das Image des schlechten Verlierers haben»

Ob Kantonsbahnhof in Uri, Flugplatz Buochs in Nidwalden oder Kulturlastenausgleich in Schwyz: In der Zentralschweiz gab es jüngst mehrere solcher Beschwerden. Peter Gander, ehemaliger Staatsschreiber des Kantons Schwyz, über mögliche Gründe für diese Entwicklung und deren Gefahren.

SRF News: Was könnten die Gründe sein, dass sich Abstimmungs-Beschwerden in letzter Zeit häufen?

Peter Gander: Ein Grund ist wahrscheinlich, dass die politische Auseinandersetzung grundsätzlich härter geworden ist. Die Kompromisssuche wird schwieriger. Und dann ist da noch der Anreiz, die Politik mit anderen Mitteln fortzusetzen. Dieser Anreiz ist vielleicht grösser, als das früher noch der Fall war.

Zur Person

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Peter Gander war 25 Jahre lang Staatsschreiber des Kantons Schwyz. Ende 2010 trat er zurück. In seiner Funktion leitete er die Staatskanzlei des Kantons. Zu deren Aufgaben gehört auch die Organisation von Wahlen und Abstimmungen.

Sind Beschwerden vielleicht auch immer mehr Teil des Abstimmungskampfes?

Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn eine politische Partei Beschwerde einreicht, ohne gute Gründe ausweisen zu können, hat sie schnell das Image des schlechten Verlierers. Von politischen Parteien wird hier also auch Zurückhaltung geübt. Parteien machen eigentlich nur von einer Beschwerde Gebrauch, wenn sie Erfolgsaussichten haben. Und Erfolgsaussichten kann auch heissen, dass die Beschwerde zwar abgelehnt wird, aber das Gericht trotzdem den Beschwerdeführern in der Sache Recht gibt.

Laut den Gerichten gibt es durchaus berechtigte Klagen. Welche Schlüsse muss man da nun daraus ziehen?

Bezüglich Abstimmungsbüchlein wird man die Praxis anpassen müssen. Die Schwyzer Regierung zum Beispiel hat im Nachgang zur Beschwerde bezüglich Kulturlastenausgleich gesagt, dass sie die Argumente von wesentlichen Minderheiten künftig berücksichtigen will. Dies, nachdem das Verwaltungsgericht die Praxis der Regierung kritisiert hat.

Müssen dann Regierungen und Verwaltungen künftig umdenken bei der Information der Bürger?

Einen Kulturwandel braucht es nicht. Man muss punktuell Korrekturen vornehmen. Im Fall des Kantons Schwyz hat das Verwaltungsgericht festgehalten, dass die gesetzlichen Grundlagen sowieso überarbeitet werden, und dass man die neue Praxis gleich kodifizieren könnte. Ich weiss nicht, ob das unbedingt notwendig ist. Denkbar ist auch, dass man sich künftig mit Richtlinien behilft. In der Schweiz sind wir bisher recht gut gefahren mit knappen Regeln.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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