- Ein im Aargau wohnhafter 34-jähriger Chinese wurde vom Bezirksgericht Baden zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommt ein Landesverweis von sieben Jahren.
- Das Badener Bezirksgericht hat den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und Markenrechtsverletzung verurteilt.
- Der Mann und seine Mutter tauschten gefälschte iPhones aus Hong Kong in Schweizer Apple-Stores und anderen Geschäften in teure Originale um. Diese versandten sie dann nach Hong Kong und kassierten eine Provision.
- Seine 56-jährige Mutter, die ebenfalls angeklagt war, muss nicht ins Gefängnis. Sie erhält 12 Monate Freiheitsstrafe bedingt.
Der Sohn soll mit der Betrugsmasche über 10'000 Franken erwirtschaftet haben. Der amerikanische Grosskonzern Apple macht einen Schaden von über einer Million Franken geltend. Ähnliche Fälle sind aus den USA oder aus England bekannt, in der Schweiz ist es der erste bekannte Fall in dieser Art, bestätigte die Aargauer Staatsanwaltschaft.
«Arglistige» Tour de Suisse
Der Sohn war zur Tatzeit (2015-2019) teilweise arbeitslos, die Mutter lebt von der Sozialhilfe. Beide betonten vor Gericht, sie hätten nicht gewusst, dass es sich bei den Geräten um Fälschungen handelt. Für das Gericht ist dies eine reine Schutzbehauptung, wie der Bezirksrichter bei der Urteilsbegründung ausführte.
Der Täter habe «arglistig» und «berufsmässig» gehandelt und den Betrug über Jahre durchgezogen. Zudem habe er eine «eigentliche Tour de Suisse» unternommen, um die gefälschten Geräte in möglichst unterschiedlichen Geschäften im ganzen Land einzutauschen.
Kleiner Fisch in einem grösseren Netzwerk
Auch das Gericht anerkannte aber, dass der verurteilte Chinese «nicht der eigentliche Drahtzieher» war. Er habe im ganzen Betrugsnetzwerk eine «eher untergeordnete Rolle» gespielt, aber eine wichtige Rolle «an der Front». Die Mutter hatte ihm lediglich in einigen Fällen beim Umtausch der Mobiltelefone geholfen. Die Hintermänner in Hongkong konnten die Aargauer Behörden nicht ausfindig machen.
Nun also hat die erste Instanz dafür eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren gesprochen. Das Urteil des Badener Bezirksgericht kann von den involvierten Parteien angefochten werden. Dann müsste das Aargauer Obergericht als nächste Instanz entscheiden.