- Der Nidauer Sozialdienst habe im Fall des Bieler Imams Abu Ramadan alles unternommen, was im gesetzlichen Rahmen gelegen und möglich gewesen sei.
- Zu diesem Schluss kommt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.
- Die Nidauer Stadtregierung ihrerseits fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Nach Auffassung der Nidauer Stadtregierung zeigt der Fall Abu Ramadan, dass es einen verstärkten Informationsaustausch zwischen den Behörden braucht. Beispielsweise fehle es an Rückmeldungen der Kantonsverwaltung zu Meldungen der lokalen Sozialdienste. Auch sollte mitunter gemeinsam diskutiert werden, wie in einem bestimmten Fall vorzugehen sei.
Wer hat Informationen weitergegeben?
Der Gemeinderat von Nidau reicht zudem eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Sie richtet sich gegen Unbekannt. Die Stadtregierung will so mit Hilfe der Justiz herausfinden, wie vertrauliche Daten und Dokumente aus dem Dossier Abu Ramadan an die Öffentlichkeit gelangten.
Abu Ramadan lebt seit Jahren als Sozialhilfebezüger in Nidau. SRF sowie die Zeitungen «Der Bund» und «Tagesanzeiger» berichteten im August, der Prediger habe in der Bieler Ar'Rahman-Moschee auf Arabisch gegen Andersgläubige gehetzt.
Das Staatssekretariat für Migration widerrief im August die Asyl- und Flüchtlingseigenschaft des langjährigen Sozialhilfebezügers, weil der Mann angeblich einen libyschen Pass besitzt und bereits mehrmals in sein Heimatland zurückgereist ist. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im September diesen Entscheid.