- Privatisieren und Staatsgarantie abschaffen? Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben fordert grosse Veränderungen bei der Organisation der Aargauischen Kantonalbank (AKB).
- Damit geht die Kommission auf Konfrontationskurs mit der Regierung. Diese möchte den jetzigen Status der AKB beibehalten.
- Die AKB gehört zu 100 Prozent dem Kanton Aargau. Der Kanton stellt eine Staatsgarantie zur Verfügung und erhält dafür jedes Jahr eine Abgeltung (rund 12 Millionen Franken).
- Der Entscheid in der Kommission war knapp. Eine Mehrheit fand aber, eine Aktiengesellschaft ohne Staatsgarantie wäre für die AKB die bessere Lösung.
Lange galt die Staatsgarantie der Aargauischen Kantonalbank als unantastbar, nun könnte sich das ändern. Die AKB gehört heute zu 100 Prozent dem Kanton, deshalb garantiert der Kanton auch den Schutz sämtlicher Kundengelder in vollem Umfang. Auch dank dieser Garantie bringen viele Leute ihr Geld zur AKB.
Von der aktuellen Organisation profitieren nicht nur Kundinnen und Kunden, sondern auch der Kanton. Er erhält als Eigentümer jährliche Abgeltungen von der AKB, rund 12 Millionen Franken alleine für die Staatsgarantie. Zusammen mit der Gewinnausschüttung flossen im Schnitt der letzten fünf Jahre immer rund 85 Millionen Franken von der AKB in die Staatskasse. Nun aber rüttelt die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben am ganzen AKB-System.
Was ist besser für die Bank und den Aargau?
Eine knappe bürgerliche Mehrheit der zuständigen Kommission des Grossen Rates möchte aus der AKB eine Aktiengesellschaft (AG) machen, wie sie am Mittwoch mitteilt. Auch wenn eine Mehrheit der Aktien in den Händen des Kantons bleiben würde, könnten sich in der Folge doch auch andere Personen, Unternehmen oder Staaten als Aktionäre an der AKB beteiligen. Und mit der Umwandlung in eine AG würde auch die aktuelle Staatsgarantie abgeschafft.
Auch als AG hafte der Kanton noch, findet eine Mehrheit der Kommission. Das sei ähnlich wie die heutige Staatsgarantie, einfach in kleinerem Umfang und dafür mit mehr Handlungsspielraum für den Kanton. Dieser könne als Eigentümer der Bank im Falle einer Krise besser eingreifen, und entscheiden, welche Teile der Bank dann gerettet werden.
Warum nicht einfach lassen?
Die Regierung wiederum findet, es gebe keinen Grund an der Organisationsform der AKB oder der Staatsgarantie ohne Not etwas zu ändern. Die AKB in ihrer heutigen Form sei ein Garant für wirtschaftlichen Erfolg und Stabilität, sie habe grosse Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen, biete viele gute Arbeitsplätze und liefere jährlich Millionenbeträge in die Staatskasse ab.
Ausserdem habe kein anderer Kanton ganz ohne Not oder Krise etwas an der Organisation seiner Kantonalbank geändert. In der überwiegenden Mehrheit der Kantone gelte eine umfassende Staatsgarantie, die meisten Banken befinden sich auch komplett im Besitz des jeweiligen Kantons. Es gebe im Aargau keinen Grund hier auszuscheren.
Parlament entscheidet
Im März diskutiert das Aargauer Parlament darüber, ob es mit der AKB so weitergehen soll wie bisher, oder ob es kleinere oder grössere Veränderungen im AKB-Gesetz braucht.