Der Kantonsrat stimmte zwei Motionen der SVP und der SP mit je 112 zu 0 Stimmen zu. Damit verlangt er, dass der Budgetprozess vorverlegt wird. So läuft die Frist, während der das Referendum ergriffen werden kann, noch vor Jahresende ab. Ein längerer Zustand ohne gültiges Budget würde so vermieden..
Regierung profitiert von heutiger Lösung
Bisher beschloss das Kantonsparlament den Voranschlag jeweils im Dezember. Dies sei eine Schönwetterregelung, sagte Armin Hartmann von der SVP. Wolle der Kantonsrat einen budgetlosen Zustand verhindern, müsse er im Dezember auch einem schlechten Voranschlag zustimmen. Dies könne die Regierung einkalkulieren.
Hartmann forderte, dass der Kantonsrat genügend Zeit haben müsse, um ein schlechtes Budget an die Regierung zurückzuweisen. Eine Überarbeitung müsse noch im alten Jahr möglich sein.
Fragen zum Referendum
Umstrittener als der Termin der Budgetdebatte war im Parlament die Frage des Steuerfussreferendums. Heute kann eine Volksabstimmung verlangt werden, wenn der Steuerfuss über 1,6 Einheiten liegt.
Der Kantonsrat sprach sich mit 63 zu 48 Stimmen dafür aus, dass eine Einschränkung der Volksrechte in diesem Bereich geprüft wird. Er überwies eine Motion der GLP in der weniger verpflichtenden Form eines Postulates.
Im Vordergrund steht dabei die Lösung, dass über den Steuerfuss nur abgestimmt werden kann, wenn er über 1,6 Einheiten liegt und erhöht wird. Liegt der Steuerfuss über 1,6 Einheiten und bleibt unverändert oder wird gesenkt, soll kein Referendum mehr möglich sein. Damit soll erreicht werden, dass es weniger oft einen durch ein Referendum verursachten budgetlosen Zustand gibt.