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Bündner Jagd Bundesgericht stützt Jagdkritiker

Die Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» ist nun in allen Punkten gültig.

Die Initiative fordert in neun verschiedenen Punkten Anpassungen bei der Bündner Jagd. Regierung und Parlament hatten die Initiative noch zum Teil für ungültig erklärt. Das Bündner Verwaltungsgericht korrigierte den Entscheid später. Ein Punkt blieb jedoch strittig, weshalb die Initianten vor Bundesgericht zogen.

Gemäss dem am Mittwoch publizierten Urteil verstösst die Forderung der Initianten nach gleichmässiger Vertretung von Tierschützern, Jägern und Nichtjägern im Bündner Amt für Jagd und Fischerei nicht gegen übergeordnetes Recht.

Einen solchen Verstoss hatten zuvor die Regierung, der Grosse Rat und auch das Bündner Verwaltungsgericht erkannt und die entsprechende Bestimmung in der Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» als ungültig erklärt.

Die dritte Korrektur

Laut dem Bundesgericht erscheint dagegen eine Umsetzung der Volksinitiative in Sachen Parität denkbar, wenn eine gewisse Flexibilität bei der Besetzung der Stellen im Amt für Jagd und Fischerei zum Tragen kommt. Die umstrittene Forderung müsse so verstanden werden, dass im Amt vermehrt Personen beschäftigt werden sollten, die der Jagd kritisch gegenüber stünden, heisst es im Urteil.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Entscheid der Bündner Politik über die Gültigkeit einer Initiative durch das Bundesgericht korrigiert wird. Bereits die Sonderjagdinitiative und die Spracheninitiative wurden vom Parlament als ungültig taxiert. Später wurden die Entscheide jeweils vom Bundesgericht umgestossen.

Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden, 12:03 Uhr ; 

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