Das Bundesgericht sistiert das Beschwerdeverfahren gegen das Majorzsystem bei Parlamentswahlen. Die Richter in Lausanne wollen den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichtes abwarten, bevor sie die Beschwerde behandeln.
Mit der am Freitag publizierten Verfügung folgt das Bundesgericht dem Antrag des Parlaments und der Regierung Graubündens. Diese hatten die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Da sich die Beschwerdeführer dem Antrag nicht widersetzten, rechtfertige sich eine Sistierung, schreiben die Bundesrichter.
Die Beschwerde gegen den Wahlmodus wurde von 54 Bürgerinnen und Bürgern, der SP und vier Kleinparteien eingereicht. Sie wollen das Wahlsystem auf dessen Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen.
Ein reines Majorz- oder Mehrheitswahlystem, wie Graubünden es kenne, sei noch nie von einem Gericht geprüft worden, betonen die Beschwerdeführer. Gerügt werden mehrere Punkte des Wahlsystems, darunter hauptsächlich die fehlende Stimmkraftgleichheit.
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