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Der Steuerstreit ist entschieden.
Aus Regionaljournal Graubünden vom 27.03.2019. Bild: Keystone
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Bundesgericht Urteil Richter weisen Revisionsgesuch von Stoffel ab

Remo Stoffel muss aus den Jahren 2003 und 2004 Steuern nachzahlen. Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch des Churer Immobilienunternehmers Remo Stoffel abgewiesen.

Fehlende Beweismittel

Das Bundesgericht hat in seinem am Mittwoch publizierten Urteil entschieden, dass Stoffel keine Beweismittel eingereicht habe, die eine Revision zulassen würden. Stoffel hatte eine Erklärung beigebracht, die eine behauptete Darlehensschuld belegen sollte.

Stoffels Revisionsgesuch bezieht sich auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 21. November 2018. Der Immobilienunternehmer hatte in seiner Beschwerde gerügt, dass die absolute Verjährungsfrist für Steuerforderungen im Kanton Graubünden allein wegen ihm von 10 auf 15 Jahre erhöht worden sei und solche Einzelfallgesetze nicht zulässig seien.

Bundesgericht stützte Bündner Gesetzgeber

Die Lausanner Richter entschieden jedoch, dass der Bündner Gesetzgeber zwar wegen des Falls Stoffel tätig geworden sei. Dies ändere aber nichts daran, dass die Neuregelung auf alle Steuerfälle anwendbar sei, da es sich um einen generell-abstrakten Erlass handle.

Im Sinne von Stoffel entschied das Bundesgericht in jenem Urteil hingegen bei der Veranlagung des steuerbaren Einkommens und Vermögens für das Jahr 2003. Dieses beträgt neu jeweils rund 12 statt 24 Millionen Franken.

Stoffel wollte dennoch in Revision gehen, ist nun aber damit gescheitert. Somit werden nun Steuern in der Höhe von rund vier Millionen Franken fällig.

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