Der Anwalt Werner Ritter hatte gegen die Spitalstrategie der St. Galler Regierung Beschwerde beim St. Galler Verwaltungsgericht eingereicht. Am 13. Mai 2020 hatte dieses entschieden, dass es auf zwei Beschwerden gegen die Spitalstrategie der St. Galler Regierung nicht eintreten werde. Es sei nicht zuständig.
Kurz darauf kündigte der Beschwerdeführer, der frühere St. Galler CVP-Kantonsrat und Anwalt Werner Ritter aus Altstätten, an, die Entscheide angesichts «offenkundiger Mängel» vor Bundesgericht anzufechten.
Auswirkungen noch unklar
Am Freitag verschickte nun Ritter eine Medienmitteilung und gab darin bekannt, dass das Bundesgericht seiner Beschwerde gegen die Botschaft der Regierung zur Spitalstrategie «aufschiebende Wirkung» zuerkannt habe. Ritter folgert daraus: Damit entfalte die Spitalvorlage keine Wirkung und dürfe damit auch nicht beraten werden, weder von der zuständigen Kommission, noch vom Kantonsrat.
Allerdings hat die Kommission sich schon an ersten Sitzungstagen mit der Vorlage befasst. Die wegen der Corona-Krise vom Mai auf den Herbst verschobene Beratung der Spitalstrategie soll in der kommenden Septembersession stattfinden.
Mit den Beschwerden wollen Ritter und weitere Personen eine Korrektur der Spitalstrategie erzwingen. Die vom Stimmvolk Ende 2014 beschlossenen Spitalbauprojekte sollten weitergeführt und die Regierung zur Überarbeitung der Spitalstrategie verpflichtet werden.
Regierung hält dagegen
Die St. Galler Regierung werde «umgehend beim Bundesgericht Antrag auf Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes stellen», hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA in einer ersten Reaktion von der Staatskanzlei. Wie sich der Entscheid des Bundesgerichts auf die Beratung der Vorlage durch den Kantonsrat auswirken könnte, werde nun abgeklärt.