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Bundesrat zur Tierhaltung Der Gegenvorschlag, der niemanden glücklich macht

Die Landesregierung ist gegen die Volksinitiative, aber für eine tierfreundliche Haltung. Doch das kommt nicht wirklich an.

Die Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» verlangt Kriterien für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege in der Bundesverfassung. Dabei sollen mindestens die Standards des Bio-Suisse-Labels eingehalten werden, wobei diese Anforderungen auch für importierte Tiere und tierische Erzeugnisse gelten sollen.

Ablehnende Haltung des Bundesrats

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Die Verankerung privater Biostandards in der Verfassung geht für ihn zu weit. Zudem sei die Anwendung dieser Standards auf Importe unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer durchsetzbar, schreibt die Landesregierung.

Der Bundesrat begrüsst aber das zentrale Anliegen der Initiative und will es in einem direkten Gegenentwurf aufnehmen. Kriterien für die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung sollen in der Verfassung verankert werden.

Tierschützer: «Zahnloser Vorschlag»

Es freue sie zwar, wenn der Bundesrat die heutigen Zustände in der Nutztierhaltung als nicht mehr länger tragbar einstufe, sagt dazu die grüne Nationalrätin Meret Schneider, die im Initiativkomitee sitzt. Doch der angekündigte Gegenvorschlag überzeugt die Tierschützerin überhaupt nicht. Wer den Text genauer lese, erkenne, dass der Vorschlag zahnlos sei.

Es würden nämlich keine konkreten Kriterien genannt, an denen man sich orientieren möchte. «Und was mir ganz wichtig ist», sagt Schneider: «Der Import wird vom Bundesrat nicht angetastet. Wenn wir für den Import keine Regeln erlassen, erweisen wir den Tieren einen Bärendienst und exportieren einfach die Tierquälerei.» Das gehe nicht.

Vorschriften sind schon streng

Überrascht und irritiert zeigt sich auch Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes und CVP-Nationalrat. Er verstehe nicht, was der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag bezwecke, denn die Schweiz kenne bereits heute die weltweit strengsten Tierschutzvorschriften.

«Grundsätzlich deckt die heutige Bundesverfassung mit den Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Tierwohls alle Ansprüche ab, die an Nutztierhaltung gestellt werden, und wir können uns nicht vorstellen, wo der Bundesrat auf Verfassungsstufe neue Elemente einfügen möchte», so Ritter.

Initiative konsequenter als der Gegenvorschlag

Eigentlich wäre die Initiative sogar ehrlicher als der angekündigte Gegenvorschlag des Bundesrats, findet der Bauernvertreter, weil sie die hohen Schweizer Standards auch für Importe fordere. Wenn die Regierung mit ihrem Vorgehen einfach die Importe von strengeren Vorschriften ausnehmen möchte, dann könne sie sicher nicht mit der Unterstützung des Bauernverbandes rechnen, kündigt Ritter an.

Rendez-vous vom 29.01.2020, 12:30 Uhr

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