Der Vorwurf: Ein Zürcher Ex-Stadtpolizist soll von einer Prostituierten mehrfach Kleider, Elektronikartikel, Flüge und Sex angenommen haben. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Die Frau erhoffte sich, dass die Polizei dadurch ihrem Salon gegenüber günstig gestimmt würde und bei künftigen Kontrollen vielleicht ein Auge zudrückt.
Die Verteidigung: Der Polizist argumentierte, das Verhältnis zu der Prostituierten sei nichts Dienstliches sondern rein privat gewesen. Man habe sich gegenseitig Geschenke gemacht. Der Sex habe die Frau gewünscht, weil sie schon immer mit einem Polizisten habe schlafen wollen.
Das erste Urteil: Das Zürcher Bezirksgericht hatte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen von je 100 Franken verurteilt. Der Ex-Polizist war mit dem Urteil nicht einverstanden gewesen und zog denn Fall ans Obergericht weiter.
Das zweite Urteil: Das Zürcher Obergericht spricht den Mann nun frei. Die Vorwürfe seien «nicht zu beweisen». Die Prostituierte habe im Kanton Thurgau und danach in Schwamendingen gearbeitet. Der Mann sei als Polizist im Kreis 4 nicht für sie zuständig gewesen. Die Geschenke hätten ihr folglich nichts gebracht.
Die Reaktion: Bettina Schmid, die Verteidigerin des ehemaligen Stadtpolizisten, zeigt sich erfreut, aber auch etwas überrascht nach dem Freispruch. «Der Fall hat schon viel gekostet. Bei politischen Fällen weiss man vorher nie, ob die Justizgerechtigkeit oder die Politik siegen.