Ausgangslage: Viele kleine Geschäfte haben wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus in den letzten Monaten wenig oder gar kein Geld verdient. Zu diesen Geschäften zählen zum Beispiel Coiffeure, Physiotherapiepraxen, Blumenläden, aber auch Cafés, Bars und Restaurants. Vielen droht der Konkurs, wenn sie für die Zeit, in der sie nichts verdient, haben die volle Miete bezahlen müssen.
Das will der Solothurner Kantonsrat: Der Kantonsrat hat vor zwei Wochen einen Auftrag für dringlich erklärt. Dieser verlangt vom Regierungsrat, «innert nützlicher Frist gemeinsam mit den Partnern im Bereich der Geschäftsmieten eine für alle tragbare Lösung für die Bezahlung der Mieten für Geschäfte
auszuarbeiten, die in Folge der Coronakrise in Bedrängnis geraten sind». Das Ziel dieses Auftrags ist, die Auswirkungen der Coronakrise zu mindern und den betroffenen Geschäften das Überleben zu sichern.
Das will der Solothurner Regierungsrat: Am Dienstag hat der Solothurner Regierungsrat zum dringlichen Auftrag Stellung genommen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Regierungsrat den Betroffenen Kleinunternehmen helfen will. Aktuell ist der Regierungsrat daran, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, bei dem eine Drittelung des Mietzinses geplant ist. Die kleinen Betriebe sollen dabei jeweils nur ein Drittel
ihrer Mieten während der Schliessung bezahlen müssen. Ein zweites Drittel soll der Kanton bezahlen, auf das letzte Drittel würden die Vermieter verzichten.
Der Haken: Voraussetzung dafür ist, dass sich der Vermieter bereit erklärt, auf ein Drittel der Miete zu verzichten. «Diese Mietzins-Unterstützung soll auf Freiwilligkeit beruhen, denn wir wollen keinen Eingriff in die Eigentumsrechte», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme. Ausserdem soll die Hilfe des Kantons nur subsidiär, also unterstützend zur Hilfe des Bundes gezahlt werden. Die nationalen Räte debattieren in der Sommersession auch über die Mieten.
So geht es weiter: Wann das Geld vom Kanton fliessen wird, ist noch offen. Da das kantonale Massnahmenpaket zu den Mieten auf einer Notverordnung basiert, kann der Regierungsrat selbst entscheiden, der Kantonsrat muss sich also nicht mehr dazu äussern.