Die Vorgeschichte: Im Februar wurde bekannt, dass die Gemeinden Boswil und Effingen versehentlich die Namen von Sozialhilfebezügern mit der Jahresrechnung veröffentlicht haben.
Dies weil die Gemeinden verpflichtet sind, ihre Jahresrechnungen 14 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich aufzulegen. Während die einen Gemeinden die Namen in den Unterlagen schwärzten, zeigten sich andere offenherzig.
Die Reaktion des Kantons: Die kantonale Gemeindeabteilung hat den Fall nun mit der Aargauer Datenschützerin Gunhilt Kersten angeschaut. Für sie ist klar: Besonders schützenswerte Daten sind zu anonymisieren oder auszusondern.
Weitere heikle Informationen: Bei der Überprüfung der aktuellen Situation hat die Aargauer Gemeindeaufsicht bemerkt, dass nicht nur Daten von Sozialhilfeempfängern öffentlich einsehbar waren. Sondern auch Personendaten für Therapien und Fremdplatzierungen für Kinder, Kinderalimentebevorschussungen oder Elternschaftsbeiträge.
Auch die Steuerbuchhaltung ist ein Teil der öffentlichen Rechnungsauflage. Dort sieht man, wer Ende Jahr noch offene Rechnungen hat: «Da wird man namentlich erwähnt. Das ist also eine Art Steuerpranger», sagt Yvonne Reichlin, die Chefin der Aargauer Gemeindeabteilung.
Die Konsequenz: Da es sich auch hier um sensible Daten handelt, müssen die Gemeinden solche Daten künftig abdecken. In einer neuen Weisung der Gemeindeaufsicht steht, dass die Gemeinden auf die Veröffentlichung der Unterlagen auch verzichten können. Nämlich dann, wenn der Aufwand um die Daten abzudecken, zu gross ist.