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Der «Fall Riehen» Bischof Gmür rechtfertigt sein Vorgehen

  • Der ehemalige Kandidat fürs Priesteramt in Riehen (BS) wurde 2012 wegen sexueller Handlung mit einem Jugendlichen verurteilt. Dennoch hatte ihm die Kirchenführung ihren Segen für die Kandidatur gegeben.
  • Auch nachdem der Mann seine Kandidatur zurückzogen hat, steht Bischof Felix Gmür wegen seiner Unterstützung des verurteilten Seelsorgers in der Kritik.
  • Nun erklärte Gmür sein Vorgehen an einer Medienkonferenz. So wäre es einfach gewesen, den Kandidaten abzuweisen.
  • Ohne Abklärungen wäre das aber nicht gerecht gewesen. Er habe eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Gläubigen und den Mitarbeitenden.

Gmür erklärte, dass er nach zwei Gutachten, einem technischen und einem forensischen, der Wahl des Kandidaten zum Pfarrer zugestimmt habe. «Es gab kein Berufsverbot, kein Rayonverbot und auch kein Kontaktverbot vonseiten der Staatsanwaltschaft», so Gmür. Darum sei der Priester für ihn auch weiter tragbar gewesen. Einer Anstellung habe er aber nur unter Auflagen zugestimmt.

So sollte der Kandidat demokratisch gewählt und nicht in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Ausserdem sollte er seine Situation der Pfarrei vollumfänglich darstellen. Trotzdem verschwieg er der Kirchgemeinde in Riehen, dass er dem Jugendlichen nicht nur die Füsse massiert, sondern ihn auch am Bauch berührt und auf den Nacken geküsst hatte.

«Bis zur Offenlegung des Strafbefehls durch den Thurgauer Staatsanwalt war der Kandidat die einzige Person, die über den Inhalt des Strafbefehls hätte Auskunft geben dürfen. Das hat er jedoch nicht getan», so Gmür. Nun müsse man schauen, wie es weiter geht. «Er sollte in Zukunft keinen seelsorgerischen Dienst mehr übernehmen», sagt Gmür. Und: «Ich hätte wahrscheinlich strenger mit ihm sein sollen.»

Darum geht es in dem Fall

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  • Der Seelsorger sollte Anfang Februar in Riehen (BS) zum Pfarrer gewählt werden. Mitte Januar hatte er überraschend seine Kandidatur zurückgezogen.
  • Wenige Tage zuvor wurde der Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft publik. Die darin geäusserten Vorfälle waren schwerwiegender, als von Küng dargestellt.
  • Der katholische Geistliche war 2012 wegen sexuellen Handlungen mit einem Jugendlichen zu einer bedingten Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

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