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Keine AHV mehr Auch Auslandschweizer sind von Russland-Sanktionen betroffen

Die AHV kommt bei einigen Bezügern mit Wohnsitz in Russland und Belarus nicht mehr an, obwohl sie Anspruch hätten.

Wer während seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz AHV-Beiträge geleistet hat, hat nach der Pensionierung Anspruch darauf.

Seit Anfang Jahr kann die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK), die für Zahlungen ins Ausland zuständig ist, gewisse Renten nach Russland und Belarus nicht mehr auszahlen. Einige Dutzend Personen befinden sich dadurch in einer prekären Situation. Grund dafür sind die von der EU gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen.

Die Nachricht, die zuerst von der Onlinezeitung Infosperber veröffentlicht wurde, bestätigte die SAK gegenüber SWI swissinfo.ch. Am 5. Mai veröffentlichte die Kasse zudem eine Mitteilung auf ihrer Website. Darin hält sie fest, dass die Auszahlung von AHV-Renten nicht unter die Sanktionen falle und nach Schweizer Recht zulässig sei.

Hände halten eine geöffnete Geldbörse.
Legende: Rund hundert Rentenbezügerinnen und -bezüger erhalten ihre Zahlungen weiterhin, weil sie zusätzlich ein Konto in der Schweiz besitzen. Keystone/DPA/Alicia Windzio

Die SAK erklärt, die «teils extensive Auslegung ausländischer Sanktionsmassnahmen durch Finanzintermediäre» führe dazu, dass Zahlungen «teilweise nicht mehr möglich» seien oder «erheblich erhöhte Transaktionskosten» verursachten. In einzelnen Fällen seien AHV-Überweisungen deshalb «nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich».

Die betroffenen Finanzintermediäre – insbesondere Banken – berücksichtigten aus strategischen und risikobezogenen Gründen auch ausländische Rechtsvorschriften, so die SAK.

Ohne Konto in der Schweiz keine Rente

Betroffen sind rund 60 Personen mit Wohnsitz in Russland und Belarus, die nur dort ein Bankkonto besitzen.

Für die Betroffenen hat es jedoch gravierende Folgen. Hans Rudolf Knecht, ein Rentner mit Wohnsitz in Belarus, sagte gegenüber Infosperber: «Seit dem 1. Februar 2026 stehen wir mit abgesägten Hosen da.»

Bereits 2023 war ihm das Konto bei der Postfinance gekündigt worden. Als Begründung habe die Bank angegeben, sein Profil entspreche nicht der Ausrichtung der Unternehmenspolitik.

Der 76-Jährige reiste daraufhin in die Schweiz, wo ihm nach mehreren erfolglosen Versuchen schliesslich eine Bank ein Konto eröffnete. Überweisungen von dort nach Belarus seien allerdings nicht möglich. Um auf seine Ersparnisse zugreifen zu können, müsse er deshalb jeweils in die Schweiz reisen.

Postfinance: «Alle Handlungsoptionen ausgeschöpft»

Auf Anfrage erklärt die Postfinance, Rentenzahlungen nach Russland und Belarus seien grundsätzlich nicht rechtlich verboten – sofern sie nicht an sanktionierte Empfängerinstitute oder Endempfangende erfolgen und keine weiteren regulatorischen Gründe vorliegen, die eine solche Zahlung verhindern würden.

Für solche Zahlungen sei die Postfinance jedoch auf Korrespondenzbanken angewiesen und müsse deren Richtlinien respektieren. Bei diesen seien derzeit entweder keine Überweisungen nach Russland und Belarus mehr möglich oder es würden dafür sehr hohe Gebühren verlangt.

Das Unternehmen erklärt weiter, die möglichen Handlungsoptionen derzeit ausgeschöpft zu haben. Unter den aktuellen Bedingungen könne die Postfinance keine Zahlungen nach Russland und Belarus ausführen. Sobald sich eine Möglichkeit ergibt, die Überweisungen in diese Länder rechtlich zulässig und wirtschaftlich zumutbar wieder aufzunehmen, wird die Postfinance diese umgehend wieder ausführen.

Die SAK teilt ihrerseits mit, sie stehe mit Banken und Betroffenen in Kontakt.

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Info 3, 11.5.2026, 17 Uhr;liea

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