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Künstliche Intelligenz Wie gut sind Angestellte in der Schweiz vor KI-Risiken geschützt?

Künstliche Intelligenz wird in der Schweiz eingesetzt, um die Produktivität und den Umsatz von Unternehmen zu steigern. Arbeitnehmende sind hierzulande weniger vor den Risiken dieser Technologie geschützt als in anderen europäischen Ländern.

Die Arbeitswelt verändert sich durch Künstliche Intelligenz. Die Schweiz ist führend in Sachen KI-Transformation, wie die kürzlich durchgeführte Umfrage des Beratungsunternehmens EY zeigt. Demnach gaben 81 Prozent der Führungskräfte hierzulande an, dass sie KI eingesetzt haben, um Kosten zu senken und den Gewinn zu steigern.

Mehrere Frauen sitzen mit Rücken zur Kamera hinter dem Empfang vor ihren Bildschirmen.
Legende: Einige Schweizer Unternehmen setzen bereits EU-Standards in Bezug auf KI um. Keystone

Gleichzeitig zeigt die Umfrage, dass Schweizer Arbeitnehmende zu denjenigen gehören, die sich  am wenigsten Sorgen  um den Verlust ihres Arbeitsplatzes durch KI machen. Aber wie steht es wirklich um die Situation der Angestellten angesichts der neuen Entwicklungen?

Kritik an Rechtsschutz für Arbeitnehmende

Algorithm Watch CH hat  auf die Mängel des Schweizer Rechtssystems hingewiesen . Es schütze die Arbeitnehmenden nicht ausreichend vor dem Einsatz von KI in Bereichen wie Rekrutierung, Produktivitätskontrolle oder Überwachung.

Laut der Non-Profit-Organisation können diskriminierende Datenbanken oder Systeme zu Ungleichheiten führen und die psychische Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Die Anfechtung dessen sei jedoch schwierig, da die rechtlichen Instrumente in der Schweiz schwach seien, sagt Angela Müller von Algorithm Watch CH.

Mit «dialog» einen Blick über die Sprachgrenzen werfen

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Dieser Artikel erschien zuerst bei SWI swissinfo und wurde von der «dialog»-Redaktion adaptiert. Die Originalversion können Sie hier lesen.

«dialog»  ist das Angebot der SRG, das mit Debatten und dem Austausch von Inhalten Brücken baut zwischen den Sprachregionen in der Schweiz und den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern hat die Schweiz ein eher liberales Arbeitsrecht. So werde das Personal bei der Einführung von KI am Arbeitsplatz meist nicht konsultiert, sagt Isabelle Wildhaber, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen.

Arbeitnehmende in der EU besser geschützt

Die Arbeitnehmenden in der EU scheinen vor den Risiken der künstlichen Intelligenz besser geschützt zu sein als jene in der Schweiz. Diesen Frühling hat die EU die  weltweit erste Verordnung über künstliche Intelligenz verabschiedet, die strenge Regeln für den Einsatz von KI-Systemen festlegt, die als risikoreich gelten.

Zudem verbietet die  europäische Datenschutz-Grundverordnung  bis auf wenige Ausnahmen vollautomatisierte Entscheide, also Entscheide, die von Algorithmen ohne menschliches Zutun getroffen werden.  Nach Schweizer Recht  sind solche Entscheide jedoch zulässig, wenn die betroffene Person darüber informiert wird.

Einige Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und einsetzen, ergreifen bereits Massnahmen, um die europäischen Vorschriften einzuhalten. Swisscom ist eines davon. «Jedes KI-System, das nach EU-Recht verboten ist, wird auch bei Swisscom verboten sein», sagt Anne Sophie Morand, Juristin beim Telekomunternehmen.

Appell an die Politik

Das Schweizer Parlament sollte die Unternehmen dazu verpflichten, die Arbeitnehmenden zu informieren und zu konsultieren, bevor sie algorithmische Systeme einführen, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden auswirken, wie es in einem Rechtsgutachten heisst. Dieses hat Isabelle Wildhaber im Auftrag von Algorithm Watch und der Gewerkschaft Syndicom erstellt.

Die Angst der Angestellten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sei berechtigt, sagt die Professorin für Arbeitsrecht. Deshalb sollten sie mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Denn die Unternehmen würden nach Arbeitnehmenden suchen, die mit KI umgehen können: «Diese Menschen sind für die Zukunft am besten gerüstet.»

Regionaljournal Ostschweiz, 16.08.2024, 17:30 Uhr

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