Wessen Vieh auf einer Alp bei Chur übersommert, der muss nachweisen, dass die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. Dies hat die Stadtregierung entschieden.
Der Bericht von RTR mit deutschen Untertiteln:
Die Stadt Chur hat damit nun strengere Regeln als Bund und Kanton: Diese empfehlen eine Impfung gegen die Krankheit, machen sie aber nicht zur Pflicht.
Causa wiederholt sich
Nicht alle Landwirtinnen und Landwirte sind damit einverstanden. Acht von ihnen haben beim Bündner Obergericht Rekurs gegen den Entscheid eingelegt. Das Thema wiederholt sich, denn bereits letztes Jahr wurde ein Obligatorium erlassen – und bereits letztes Jahr gab es Widerstand.
Einer der Landwirte ist Mathias Caflisch aus Maladers. Im vergangenen Jahr hätten sie Unterschriften gesammelt und einen Brief an die Alpkommission des Stadtparlaments Chur geschickt, um ihrem Unmut Gehör zu verschaffen. Darauf habe es aber keine grössere Reaktion gegeben, so Caflisch zu Radio und Fernsehen der Rätoromanischen Schweiz, RTR. Dieses Jahr habe die Gruppe dann das Gespräch mit der Kommission gesucht – was diese wiederum abgelehnt habe.
Sie hätten die Sache gerne besprochen und gemeinsam an einem runden Tisch geregelt, betont der Landwirt. Der Gang vor Gericht sei der letzte Ausweg gewesen. Sie seien der Meinung, dass die Kommission und die Landwirte solche Entscheidungen gemeinsam treffen sollten, da letztere näher an den Tieren seien – und somit die Lage besser einschätzen könnten.
Entschieden ist entschieden
Anders sieht es der Churer Landwirt Hansueli Salis. Er unterstützt das Obligatorium und hält den Vorwurf für unbegründet, für Diskussionen habe die Zeit gefehlt. Man habe ein ganzes Jahr Zeit gehabt, um eine Diskussion zu führen, vonseiten der unzufriedenen Landwirte sei aber keine Initiative gekommen, das Problem anzupacken.
Er gibt ihnen im Grundsatz recht, dass ein Impfobligatorium etwas streng sei, aber es sei nun entschieden, weswegen er diesen Entscheid zu hundert Prozent mittrage.
Einigkeit in einem Punkt
Caflisch und Salis sind sich jedoch in einem Punkt einig: Das Bild, das die Churer Landwirtschaft nach aussen abgebe, sei nicht gut. Die wenigen verbleibenden Landwirtinnen und Landwirte sollten geeint auftreten.
Nun muss das Obergericht über den Fall entscheiden. Wann dies der Fall sein wird, können weder Mathias Caflisch noch der zuständige Stadtrat Simon Gredig sagen. Und: Bis das Gericht geurteilt hat, gilt das Impfobligatorium. Den betroffenen Landwirten bleibt bis dahin also nichts anderes übrig, als ihre Tiere impfen zu lassen.