Seit 2021 ist eine Kreuzspende bei der Organtransplantation erlaubt. Dies ermöglicht es, die Unverträglichkeit zwischen einem lebenden Spender oder einer Spenderin und der kranken angehörigen Person zu überwinden. Das heisst, dass man mehrere unverträgliche Spender/Empfänger-Paare anonym zusammenführt, die kreuzweise mit einem anderen Paar verträglich sind.
Der Bericht von RTS mit deutschen Untertiteln:
Solche Kreuzspenden bieten zahlreiche Vorteile: Verkürzte Wartezeit auf ein notwendiges Organ und eine reduzierte Warteliste für die übrigen Patientinnen und Patienten, wie Fadi Haidar gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen RTS erklärt. Er ist leitender Arzt und verantwortlich für Nierentransplantationen am Universitätsspital Genf (HUG). Die Kreuzspende bietet auch bessere Überlebenschancen, da das Transplantat von einer lebenden Person stammt.
2024 war in Frankreich bereits ein solches Triplett durchgeführt worden. Neben dem HUG waren an dem nun durchgeführten Transplantations-Quartett auch die Universitätsspitäler von Montpellier, Reims und Toulouse beteiligt. Dies sei «ein Wendepunkt in der Entwicklung der Nierentransplantation mit lebenden Personen», so Haidar weiter.
Das HUG setzt bereits seit Längerem darauf, auch Kreuzspenden-Paare aus dem Ausland finden zu können.
Swisstransplant unterstützt diese Entwicklung voll und ganz. Eine Ausdehnung des Spendenpools auf das Ausland sei ein wichtiger Schritt, wird die Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation in einer Medienmitteilung zitiert.
Absprache und Synchronisierung
Eine französische Agentur für Biomedizin identifiziert jeden Monat betroffene Paare, welche für eine Kreuzspende zusammengeführt werden könnten. Anschliessend werden Verträglichkeitstests durchgeführt. In einem weiteren Schritt werden die Teams der Spitäler miteinander in Kontakt gebracht, sodass die chirurgischen Eingriffe synchronisiert werden können – anschliessend wird der Transport der Organe organisiert. Für das kürzlich durchgeführte Quartett wurden acht voneinander unabhängige Eingriffe innerhalb einer maximalen Frist von 24 Stunden durchgeführt.