Eine Anti-Mafia-Operation erschüttert Roveredo im bündnerischen Misox.
Ende Februar sind im Rahmen dieser Operation sieben Personen verhaftet worden. Vier von ihnen lebten mit einer Bewilligung B in Graubünden.
Durch die Einsicht in eine 372 Seiten umfassende Verfügung eines Gerichts in Neapel kann das Radio und Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz (RSI) heute ein genaueres Profil von ihnen erstellen.
Die Verfügung zeigt, dass sechs Personen mit Aufenthaltsbewilligung B in Roveredo im Rahmen der Ermittlungen zwischen der Schweiz, Italien und Frankreich beschuldigt werden.
Der Neffe des Bosses
Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 53-jähriger Mann aus dem italienischen Ercolano.
Ihm hatte der Kanton Tessin vor einigen Jahren wegen seiner Vorstrafen die Aufenthaltsbewilligung B verweigert.
Ausserdem beschuldigt werden sein 24-jähriger Sohn – aus erster Ehe mit einer Frau, die ebenfalls schon verhaftet worden war – sowie seine neue Partnerin: die Tochter eines montenegrinischen Mannes, der in Frankreich verhaftet wurde.
Daneben erscheint ein 44-jähriger Mann ohne Vorstrafen aus der Gegend von Neapel: Mitbegründer der Firma in Roveredo, die im Zentrum der Ermittlungen steht und über deren Konten mehr als eine Million Franken unbekannter Herkunft geflossen sind.
Auch dessen Frau wird im italienischen Geldwäsche-Zweig untersucht; sie besass zeitweise ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung, kehrte später aber nach Neapel zurück.
Sein Schwager ist ebenso in den italienischen Ermittlungszweig geraten: ein 47-jähriger Mann aus Portici, der ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung B in Graubünden gehabt haben soll.
Viele offene Fragen
RSI konnte zudem rekonstruieren, wie der Hauptbeschuldigte seine Aufenthaltsbewilligung B in Graubünden erhielt.
Der 53-Jährige aus Ercolano kam zunächst im September 2018 ins Tessin; als Arbeitgeber fungierte eine Firma aus Zug.
Die RSI-Recherche zum Mafiaverdacht in Graubünden:
Im Mai 2019 verweigerte der Kanton Tessin dem 53-Jährigen die Aufenthaltsbewilligung aufgrund seiner Vorstrafen.
Der Mann war 2009 wegen «Erpressung, Wucher und Geldwäsche illegaler Erträge, die dem Clan Mazzarella zugerechnet wurden», verhaftet worden.
Doch der 53-Jährige legte Beschwerde ein und versuchte es 2021 erneut – dieses Mal in Graubünden. Dort erhielt er die Aufenthaltsbewilligung B sofort.
Diskutieren Sie mit:
Die Bündner Regierung rechtfertigte sich auf Anfrage damit, dass sie zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung 2021 «keine konkreten Hinweise gehabt habe, die eine Anfrage zum Strafregisterauszug gerechtfertigt hätten, da der Kanton Tessin den entsprechenden Code nicht in die Migrationsdatenbank des Bundes eingetragen hatte».
Bellinzona informierte Chur erst ein Jahr später, im April 2022. Warum genau, ist noch unklar.
Viele Fragen bleiben offen. Wer hat die Verfahren beim Migrationsamt begleitet? Warum wurden auch nach der Meldung des Kantons Tessin 2022 keine vertieften Prüfungen durchgeführt?
Die Bündner Behörden, allen voran Regierungsrat Peter Peyer, verteidigten sich damit, alles sei regelkonform erfolgt.
Nach Informationen von RSI soll der 53-Jährige in Chur sogar ein Gesuch für eine Niederlassungsbewilligung C eingereicht haben. Doch das Migrationsamt schweigt dazu.
Gestoppt wurde alles schliesslich durch die Verhaftung vom 23. Februar.