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Profil der Verdächtigen Anti-Mafia-Operation in Roveredo: Ermittlungen weiten sich aus

Wer sind die in Graubünden verhafteten Mafiaverdächtigen? Antworten liefert eine gerichtliche Verfügung.

Eine Anti-Mafia-Operation erschüttert Roveredo im bündnerischen Misox.

Ende Februar sind im Rahmen dieser Operation sieben Personen verhaftet worden. Vier von ihnen lebten mit einer Bewilligung B in Graubünden.

Durch die Einsicht in eine 372 Seiten umfassende Verfügung eines Gerichts in Neapel kann das Radio und Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz (RSI) heute ein genaueres Profil von ihnen erstellen.

Die Verfügung zeigt, dass sechs Personen mit Aufenthaltsbewilligung B in Roveredo im Rahmen der Ermittlungen zwischen der Schweiz, Italien und Frankreich beschuldigt werden.

Der Neffe des Bosses

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 53-jähriger Mann aus dem italienischen Ercolano.

Ihm hatte der Kanton Tessin vor einigen Jahren wegen seiner Vorstrafen die Aufenthaltsbewilligung B verweigert.

Ausserdem beschuldigt werden sein 24-jähriger Sohn – aus erster Ehe mit einer Frau, die ebenfalls schon verhaftet worden war – sowie seine neue Partnerin: die Tochter eines montenegrinischen Mannes, der in Frankreich verhaftet wurde.

Dorfansicht mit Kirche und Hügeln im Hintergrund.
Legende: Blick auf Roveredo, aufgenommen am Freitag, 7. November 2025. KEYSTONE / GIAN EHRENZELLER

Daneben erscheint ein 44-jähriger Mann ohne Vorstrafen aus der Gegend von Neapel: Mitbegründer der Firma in Roveredo, die im Zentrum der Ermittlungen steht und über deren Konten mehr als eine Million Franken unbekannter Herkunft geflossen sind.

Auch dessen Frau wird im italienischen Geldwäsche-Zweig untersucht; sie besass zeitweise ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung, kehrte später aber nach Neapel zurück.

Sein Schwager ist ebenso in den italienischen Ermittlungszweig geraten: ein 47-jähriger Mann aus Portici, der ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung B in Graubünden gehabt haben soll.

Viele offene Fragen

RSI konnte zudem rekonstruieren, wie der Hauptbeschuldigte seine Aufenthaltsbewilligung B in Graubünden erhielt.

Der 53-Jährige aus Ercolano kam zunächst im September 2018 ins Tessin; als Arbeitgeber fungierte eine Firma aus Zug.

Die RSI-Recherche zum Mafiaverdacht in Graubünden:

Im Mai 2019 verweigerte der Kanton Tessin dem 53-Jährigen die Aufenthaltsbewilligung aufgrund seiner Vorstrafen.

Der Mann war 2009 wegen «Erpressung, Wucher und Geldwäsche illegaler Erträge, die dem Clan Mazzarella zugerechnet wurden», verhaftet worden.

Untersuchung gegen zwei weitere Firmen

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Aus den Unterlagen gehen zudem zwei weitere Schweizer Firmen hervor, die genauer untersucht werden.

Die erste ist eine Gesellschaft, Firma «X», ebenfalls in Roveredo, heute in Liquidation.

Sie soll von italienischen Firmen Überweisungen von fast 150’000 Franken erhalten haben.

Das Geld lief nicht direkt über die Konten der Schweizer Gesellschaft, sondern über ein Konto einer zwischengeschalteten Treuhandfirma.

Die zweite Firma, Firma «Y», ist ein Bekleidungsunternehmen, das genutzt wurde, um Waren zu bewegen.

Die beiden Verwaltungsräte der Firmen «X» und «Y» stehen ebenfalls im Fokus der Ermittler.

Der erste, wohnhaft im Tessin, ist offiziell nicht vorbestraft. Der zweite, Verwaltungsrat aus der Gegend von Neapel, ist den italienischen Behörden bereits bekannt.

Zentrum dieses mutmasslichen Geldwäschesystems ist die Firma «Z» in Roveredo, die Bereits seit Beginn im Zentrum der Ermittlungen steht.

Firma «Z» wurde 2022 vom 44-jährigen Mann aus der Gegend von Neapel gemeinsam mit einem italienischen Treuhänder gegründet, der derzeit alleiniger Verwaltungsrat ist.

Telefonisch kontaktiert, sagt der Treuhänder, er wolle keine Fragen beantworten.

Das Revisionsgericht in Neapel bestätigte unterdessen die Beschlagnahmung der Vermögenswerte der Beschuldigten in Italien.

Darunter befindet sich ein Gebäude in Ercolano, das mit Geldern der Firma «Z» aus Roveredo, die im Zentrum der Ermittlungen steht, gekauft worden und zugleich deren italienischer Firmensitz war.

Doch der 53-Jährige legte Beschwerde ein und versuchte es 2021 erneut – dieses Mal in Graubünden. Dort erhielt er die Aufenthaltsbewilligung B sofort.

Diskutieren Sie mit:

Die Bündner Regierung rechtfertigte sich auf Anfrage damit, dass sie zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung 2021 «keine konkreten Hinweise gehabt habe, die eine Anfrage zum Strafregisterauszug gerechtfertigt hätten, da der Kanton Tessin den entsprechenden Code nicht in die Migrationsdatenbank des Bundes eingetragen hatte».

Bellinzona informierte Chur erst ein Jahr später, im April 2022. Warum genau, ist noch unklar.

Viele Fragen bleiben offen. Wer hat die Verfahren beim Migrationsamt begleitet? Warum wurden auch nach der Meldung des Kantons Tessin 2022 keine vertieften Prüfungen durchgeführt?

Die Bündner Behörden, allen voran Regierungsrat Peter Peyer, verteidigten sich damit, alles sei regelkonform erfolgt.

Nach Informationen von RSI soll der 53-Jährige in Chur sogar ein Gesuch für eine Niederlassungsbewilligung C eingereicht haben. Doch das Migrationsamt schweigt dazu.

Gestoppt wurde alles schliesslich durch die Verhaftung vom 23. Februar.

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RSI Falò, 19.5.2026, 20:45 Uhr; wilh

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