Der Freiburger wurde vom Bezirksgericht in Châtel-Saint-Denis der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des Missbrauchs einer Notlage für schuldig befunden. Das Gericht folgte weitgehend den Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft.
Der 58-jährige Mann behauptete, Frauen durch sexuelle Berührungen und Penetrationen heilen zu können, und gab vor, eine besondere Gabe zu besitzen. Er erfand Blockaden im Bauch oder am Hals, sogar Krankheiten, und sagte eine Verschlimmerung dieser Beschwerden voraus, wenn sie sich weigerten, berührt zu werden.
Vierzehn Opfer meldeten Taten, die zwischen 2007 und 2022 begangen wurden.
«Gabe, verletzliche Personen zu erkennen»
Während des Prozesses meinte die Staatsanwältin, wenn der Angeklagte eine Gabe besessen habe, dann die, verletzliche Personen zu erkennen. Seine Opfer waren oft trauernde, getrennte oder depressive Menschen.
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Der Verteidiger stellte seinen Mandanten als einen Mann dar mit einem «sehr niedrigen Intelligenzquotienten», der lediglich «eine in Thailand erlernte Methode reproduziert» habe.
Argumente für und gegen ein Register für Heilpraktiker
Diese Argumente wurden vom Gericht beiseite gewischt. Es verhängte eine Strafe von zwölf Jahren Gefängnis. Der selbsternannte Naturheiler, der bereits 2016 wegen ähnlicher Taten zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wird zudem zu einer ambulanten psychiatrischen Behandlung verpflichtet.
Ausserdem belegte ihn das Gericht mit einem Berufsverbot im Gesundheitswesen. Es ist jedoch gut möglich, dass er Berufung einlegen wird.