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Dignitas-Chef freigesprochen Ludwig A. Minelli hat sich nicht mit Sterbehilfe bereichert

  • Ludwig A. Minelli hat im Geschäft mit dem Tod nicht nach Gewinn gestrebt.
  • Dieses Urteil fällt das Bezirksgericht Uster.
  • Es spricht den Dignitas-Chef vom Vorwurf der Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Beweggründen und vom Vorwurf des Wuchers frei.
  • Minelli erhält 135'000 Franken Prozessentschädigung aus der Staatskasse. Dieses Geld ist für die Entschädigung seines Rechtsanwaltes vorgesehen.

Der Freispruch ist eine herbe Schlappe für den Staatsanwalt: Er hatte für den Dignitas-Chef eine bedingte Geldstrafe wegen Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen und Wucher verlangt. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass es dem Staatsanwalt nicht gelungen sei, egoistische Beweggründe zu beweisen.

Dass er zu viel kassierte, sei nicht erwiesen

Im ersten angeklagten Fall – dem einer 80-jährigen Deutschen – musste Minelli zu vier Ärzten, bis er das Rezept für die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital in der Tasche hatte. Die ersten drei hatten sich geweigert, weil die Frau zwar lebensmüde aber nicht todkrank war. Für den Staatsanwalt war klar, dass sich Minelli nur deshalb so eingesetzt hatte, weil die Frau ihm 100'000 Franken gespendet hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass dies nicht bewiesen sei.

Die beiden anderen Begleitungen, die der Staatsanwalt vor Gericht brachte, betrafen eine Mutter und ihre Tochter, ebenfalls aus Deutschland. Beide zahlten je rund 10'000 Franken, doppelt so viel wie der Staatsanwalt für nötig erachtete. Auch hier erkannte das Gericht aber keine selbstsüchtigen Gründe.

Minelli gibt Querfinanzierung mit Überschüssen zu

Minelli gab während des Prozesses zu, dass mit allfälligen Überschüssen auch Vereinstätigkeiten finanziert werden. Ein Problem sah er in dieser Querfinanzierung nicht. «Ohne die Existenz dieses Vereins wäre eine Suizidbegleitung ja gar nicht erst möglich.»

Minelli übte beim Prozess im Mai scharfe Kritik am Staatsanwalt. Das Verfahren sei unverhältnismässig, die Vorwürfe haltlos und lächerlich. Der Staatsanwalt habe einfach einen Vorwand konstruiert, um bei Dignitas alles anschauen zu können.

Nächste Instanz: Obergericht

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Und ein Weiterzug ans Zürcher Obergericht scheint mehr als nur wahrscheinlich. Der Staatsanwalt sagt am Freitag nach der Urteilseröffnung, er ziehe einen Rekurs «ernsthaft in Betracht».

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