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Diskriminierung Das Heilbad akzeptiert Urteil

Das Heilbad Unterrechstein akzeptiert seine Verurteilung wegen Diskriminierung von Behinderten. Vor fünf Jahren hatte es Personen mit einer Behinderung den Zutritt zum Bad verweigert. Dafür wurde das Bad vom Ausserrhoder Kantonsgericht verurteilt.

Der Verwaltungsrat des Heilbades hat entschieden, das Urteil des Kantonsgerichts nicht anzufechten. Der Anwalt des Bades bestätigt eine Meldung von «FM1-Today». Damit muss das Heilbad eine Parteienentschädigung von 34'000 Franken an Behindertenorganisationen bezahlen und die Prozesskosten übernehmen.

Behinderte als Störfaktor

Eine Gruppe von Schülern mit einer Behinderung wollte Anfang 2012 das Mineral- und Heilbad besuchen, der Einlass wurde ihnen aber verwehrt. Die Begründung des Bades: Menschen mit einer Behinderung würden die anderen Badegäste stören. Dagegen hatten Behindertenorganisationen geklagt.

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